aus der Untersuchung, ob mit Recht die Lust für sich allein
als Zweck angesprochen werden kann. Wenn es sich um Ge¬
wolltes im Sinne von „Reihenzweck“ handelt, wird unsere
Untersuchung schwerlich zu einer klaren Antwort führen, da
die Frage, ob die Veränderung „von eigener Unlust zu eigener
Lust“ auf eine „im Lichte der Lust stehende“ in Wirklichkeit
folgt oder zugleich eintritt, schwer zu entscheiden ist. Aber
soviel ist sicher, daß, wenn jene Veränderung tatsächlich „Zweck"
in einem Gewollten, das wir Reihenzweck nennen, wäre, sie
auch als Zweck für sich müßte auftreten können, wissen wir
doch sonst von dem Gewollten, das „Zweck“ im Reihenzweck
(Mittel und Zweck) ist, daß es, bevor es Zweck im Reihenzweck
geworden, schon für sich Gewolltes, also sogenannter einfacher
Zweck war.
c)
Das Wort vom Lustwollen als einem besonderen Wollen,
dessen Gewolltes eben nur die eigene Lust oder, was uns hier
ja dasselbe sagt, die vorgestellte Veränderung „von eigener Un¬
lust zu eigener Lust" und nicht dazu auch eine mit ihr im
Zugleich verknüpfte vorgestellte Veränderung wäre, ist ja
freilich von altersher im Schwange; nichts destoweniger müssen
wir darauf bestehen, daß Lust für sich allein d. i. Veränderung
„von eigener Unlust zu eigener Lust" als einfacher Zweck eines
Wollens niemals sich findet. Man prüfe sich nur genau, wenn
man sagt „Ich will nur meine Lust“ und man wird feststellen
können, daß das Gewollte nicht nur die Lust, sondern auch noch
etwas, das „meinen Körper" oder mich, diese Seele, in anderer
als zuständlicher Bestimmtheit noch betrifft, mit ausmacht. Der
Meinung, daß ein Wollen mit der Lust als „einfachem Zweck“
möglich und somit die Lust auch in einem Reihenzweck den
„Zweck“ gegenüber dem „Mittel" ausmachen könnte, stellt
sich, abgesehen davon, daß wir ein Wollen, das rein und allein
Lustwollen wäre, überhaupt nicht kennen, auch die Über¬
legung entgegen, daß in solchem Willensfall die vorgestellte
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