wollten neben jener ersten Veränderung sich finden kann,
weil, wann immer neben einer vorgestellten Veränderung im
Gewollten noch Anderes gefunden wird, das also nicht zu
jener Veränderung gehört, dieses eine andere Veränderung sein
muß (siehe den Reihenzweck), was vorgestellte eigene Lust er¬
sichtlich nicht ist. Die zweite Veränderung bietet sich neben
der „im Lichte der Lust stehenden“ vorgestellten Veränderung uns
ebenso deutlich, wie diese im „ich will etwas“. Jedes mensch¬
liche Bewußtsein — es bedarf keiner langen Selbstprüfung —
wird feststellen können, daß es, wann immer es will, die Ver¬
änderung seiner selbst als zuständlichen Bewußtseins und
zwar immer nur diejenige will, die es als seine Veränderung
von „Unlust zu Lust“ anspricht; keinen menschlichen Willen
gibt es, dem die eigene Veränderung von „Lust zu Unlust“, die
uns allen freilich nicht unbekannt ist, zu seinem Gewollten je
gehört. Daß sich aber überhaupt in jedem Fall, in dem es sich
um das menschliche Bewußtsein handelt, das besondere Gewollte
als vorgestellte Veränderung erweist, leuchtet schon daraus ein,
daß alles Wollen Wirkenwollen ist und demgemäß das Gewollte
als vorgestellte Wirkung eben vorgestellte Veränderung sein muß.
Wir haben demnach in dem Gewollten eines jeden Willens¬
falles zwei besondere, aber innig ineinander verflochtene vor¬
gestellte Veränderungen vor uns, die vorgestellte Veränderung
„von eigener Unlust zu eigenerLust“ und die im Lichte
der Lust stehende vorgestellte Veränderung. Es sei hierbei
nochmals betont, daß diese zwei Veränderungen nicht etwa eine
zeitliche Reihe darstellen, und wenn ich sagte, daß sie im Neben¬
einander innig vereint vorzustellen seien, so sollte dieses Bild
nur die Tatsache erläutern, daß das wollende Bewußtsein sie
als beide zugleich zu Verwirklichendes vorstellt. Darum
finden wir beide vorgestellten Veränderungen als das eigentliche
Gewollte (Zweck) auch, wenn ein Wille nur einfachen d. h.
keinen Reihenzweck aufzuweisen hat, und andererseits ist die
vorgestellte Veränderung „von eigener Unlust zu eigener Lust“,
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