denn die Bestimmtheit eines Einzelwesens kann wohl mit einer
anderen zusammen diesem zugehören, nicht aber auch einer ande¬
ren Bestimmtheit zugehören. So kann denn, da Vorstellen einer
Veränderung und Unlusthaben an etwas zweifellos einem jeden
Wollen zugehören und beide ebenso zweifellos Bestimmt¬
heiten menschlichen Bewußtseins sind, das WoBen, zu dem
sie beide gehören, selbst nicht eine Bestimmtheit der
Seele bedeuten. Nichtdestoweniger müssen wir daran festhalten,
daß jene beiden Bestimmtheiten tatsächlich zu dem menschlichen
Bewußtsein, wenn es Wille (Wollendes) ist, gehören und anderer¬
seits auch schon eine Voraussetzung jedes Wollens ausmachen.
Wir haben jedoch mit dem Vorstellen einer Veränderung
und dem Unlusthaben an etwas noch keineswegs, was uns die
Tatsache des Wollens vorträgt, erschöpft und damit zugleich
auch noch nicht alles aufgedeckt, was zu der notwendigen
Voraussetzung für die Möglichkeit des Wollens überhaupt das
menschliche Bewußtsein aufzuweisen hat. Das „ich will'" zeigt
nämlich in allen Fällen noch, daß das Gewollte d. i. die vor¬
gestellte Veränderung dem Bewußtsein „im Licht der Lust
steht ein Umstand, der ganz besonders herausgestellt zu werden
verdient, da er vor Allem verstehen läßt, daß die vorgestellte
Veränderung zu dem das Wollen Bedingenden gehört. Nicht
freilich steht es so, wie wohl diejenigen meinen, die vom Willen
als Ursprünglichem und Wesenhaftem, vom Willen als Grund¬
funktion der Seele sprechen, daß das „im Licht der Lust1’ Stehen
der vorgestellten Veränderung zukomme, weil sie gewollt werde,
sondern die Veränderung ist Gewolltes, weil sie im Lichte der
Lust steht. „Im Lichte der Lust stehen“ heißt aber nicht für
das Bewußtsein mit Lust verknüpft sein, als ob etwa das
jene Veränderung Vorstellende an dieser Veränderungvorstellung
Lust hätte; dies müßte schon dadurch abgewiesen sein, daß das
Bewußtsein, wenn es Wille (Wollendes) ist, ausnahmlos Un¬
lust hat, kein Bewußtsein aber Lust und Unlust zugleich
haben kann.
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