wegs zuschanden und die Bahn frei für das Wort „Seele ohne
Bewußtein“!
Ist nun das Wollen eine Angelegenheit der menschlichen
Seele, als die wir Alle uns selbst kennen, so ist eben für Wollen
doch ein Bewußtsein die notwendige Voraussetzung; denn als
das Wollende findet sich ausnahmslos in allen Fällendes Wollens
ein Bewußtsein, also ein Einzelwesen, dessen Wesen Wissen
ist. Wir Alle nun sind Bewußtseinswesen, die sich selbst, als
Wollende kennen, und wenn wir uns daher anschicken, das
Wollen klarzulegen, so ist es das Selbstbewußtsein, das einem
Jeden von uns dazu Gelegenheit gibt. Uns Allen ist das Wort
„ich will“ bekannt und vertraut; wir kennzeichnen uns in ihm
als ein wollendes Bewußtsein. Wenn aber wir von uns selbst
sagen „ich will“, finden wir uns als vorstellendes, also als
gegenständliches Bewußtsein. Denn es zeigt sich, daß in jedem
Falle, da wir uns als Wille (Wollendes) wissen, wir etwas
wollen, das wir gegenständlich als Vorstellung haben. Dieses
Vorgestellte heißt dann „Gewolltes“ und gehört zu jedem Fall
eines Wollens. Demjenigen, der uns sagte „ich will“ und auf
unsre Frage „was willst Du?“ antwortete, das weiß ich nicht,
würden wir ohne weiteres erklären müssen, daß er nicht wolle.
Wer will, der will etwas, und dies sagt, wer will, erweist sich
in allen Fällen als gegenständliches, insbesondere als vorstellen¬
des Bewußtsein, denn das Gewollte ist immer Vorgestelltes
auch in dem besonderen Sinne, daß dieses eben als Gewolltes
(noch) nicht Wirkliches ist.
Der „Wille“, d. h. das wollende Bewußtsein ist also
immer vorstellendes Bewußtsein; dies ist indes nicht so zu
fassen, als ob Wollen ein besonderes Vorstellen wäre, jedoch
auch nicht so, als ob Wollen mit Vorstellen zusammengehörte,
wie z. B. die menschliche Seele in jedem Augenblick gegen¬
ständliches und zuständliches Bewußtsein zugleich ist. Wir
werden noch zeigen, wie das alte Wort von „Denken, Fühlen und
Wollen“ als den angeblichen drei besonderen Bestimmheiten
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