Full text: Grundlegung der Ethik als Wissenschaft

Sprachgebrauch als „Wollen“, „Wollendes“ und „Gewolltes“ 
umgeht, vielfach vergessen läßt, daß „Wille“ auch in der Be¬ 
deutung „Wollendes“ nicht ein besonderes Wesen bezeichne, das 
seinem Wesen nach in der Bestimmung „Wollen“ gezeichnet 
sei, wie wir z. B. das Wort „Wille“ bei Schopenhauer verwendet 
finden. 
Ob freilich der Wille (oder Wollen), wie Wahrnehmen — 
Vorstellen, sowie Fühlen und Denken (Unterscheiden — Ver¬ 
einen), eine Bestimmtheit der Seele sei, bleibe einstweilen 
noch dahingestellt, daß aber die Seele auch als wollendes Wesen 
d. i. als Wille sich erweist, läßt sich nicht bezweifeln. Wir alle 
kennen uns als menschliche Seelen, kennen uns als unkörper¬ 
liche Einzelwesen, d. i. als Geister, die ein jedes mit einem 
Leibe eine Wirkenseinheit ausmachen, die man „Mensch“ nennt1. 
Wir menschliche Seelen aber sind Bewußtseinswesen d. h. 
Wesen, deren Wesen Wissen ist, und die ein jedes zu einer 
besonderen leiblich-seelischen Wirkenseinheit „Mensch“, die 
indes nicht selber auch ein Einzelwesen ist, gehören. 
Die Wahrheit, daß wir Bewußtseins wesen und darum eben 
dem körperlichen Einzelwesen schlechthin wesensfremd sind, 
erfährt noch ihre besondere Beleuchtung durch die Tatsache 
des Selbstbewußtseins, also durch die Tatsache, daß wir uns 
selbst haben (wissen). Das Selbstbewußtsein aber spielt wiederum 
eine bedeutsame Rolle im Wollen menschlichen Bewußtseins; 
nur das selbstbewußte Wesen kann überhaupt wollen und wer 
immer will, weiß sich selbst; ohne Selbstbewußtsein kein 
Wollen, wer sich nicht selbst weiß (hat), kann auch nicht 
wollen. 
Darum ist „bewußtes WTollen“ nur ein überschüssiges Wort 
für Wollen schlechtweg, das eben eine Angelegenheit des sich 
selbst wissenden Bewußtseins ist. Die menschliche Seele hat 
freilich keineswegs stets Selbstbewußtsein aufzuweisen, eine 
1 s. Rehmke, „Die philosophische Erbsünde“ und „Was bin ich?“ 
Elwert’sche Verlagsbuchhandlung, Marburg 1924. 
74
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.