Pflichtethiker stammende Wort „sittliche Pflicht“, das nicht
etwa nur ein überschüssiges Wort für das einfache Wort „Pflicht“
bedeuten soll, dies deutlich ausspricht, ob freilich mit wissen¬
schaftlichem Recht, wird noch zu untersuchen sein; aber wer
immer von „sittlicher“ Pflicht spricht, kennt offenbar auch andere,
also „nichtsittliche Pflicht“. Sehen wir uns nun in Geschichte
und Gegenwart um, so findet sich stets, daß, was „sittlich“ ge¬
nannt wird, das wollende menschliche Bewußtsein überhaupt
angeht und nicht etwa nur die zum griechischen Volke Ge¬
hörigen oder die europäischen menschlischen Bewußtseinswesen.
Schon hierdurch hebt sich „sittlich“ auch von dem „der Sitte
gemäß“ deutlich ab. Das, was als „sittlich“ bestimmt wird,
muß jedem menschlichen Bewußtsein zukommen können,
was wir aber als „der Sitte gemäß“ bestimmen, ist auf mensch¬
liches Bewußtsein, das einer besonderen Lebenseinheit zuge¬
hört, allein eingestellt. Man hat die Uneingeschränktheit,
die in Ansehung der menschlichen Bewußtseins wesen das Wort
„sittlich“ mit sich führt, wohl durch den Hinweis gemeint in
Frage stellen zu können, daß doch in verschiedenen Völkern
und zu verschiedenen Zeiten gar Verschiedenes, ja Widerspre¬
chendes für „sittlich“ ausgegeben werde, also auch das Sitt¬
liche stehe im Sternbilde der Relativität. Ein Blick auf die
Tatsachen aber genügt schon, um zu ersehen, daß dieser Be¬
hauptung eine arge Verwechslung von „sittlich“ und „der Sitte
gemäß“ zugrunde liegt. Daß jede Sitte „Relativität“ zeige
d. h. durch besondere Lebenseinheit bedingt sei, ist eine Bin¬
senwahrheit und wohlfeil, wie die Brombeeren, aber sie er¬
schüttert auch in keiner Weise die Wahrheit, daß das „Sittliche“
nicht auf eine besondere Lebenseinheit zugeschnitten sei,
ja nicht sein könne, weil es ja üherhaupt nicht aufLebens-
einheit, wie wir gesehen haben, gestellt ist.
Jene, durch keine besondere Einheit menschlicher Bewußt¬
seinswesen in Frage zu stellende Uneingeschränktheit alles
Sittlichen kommt nun besonders deutlich in der Religions¬
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