Full text: Grundlegung der Ethik als Wissenschaft

seins wesen gehen kann, die noch außer der Leben sein heit von 
Bewußtseinswesen für das, was wir Pflicht nennen, in Betracht 
kommt: die Herrschaft! Wir dürfen diese Pflichtethik dar¬ 
um Herrschaftethik nennen und finden sie in der Tat viel¬ 
fach in der Geschichte, eine Ethik, deren „Sittliches“ nicht 
mit dem der Sitte d. i. dem Gesetze einer Lebenseinheit ent¬ 
sprechenden Wollen zusammenfällt. 
Es sind nun drei Besonderungen, in denen die Herrschaft¬ 
ethik in der Geschichte auftritt, die, wenn wir daran festhalten, 
daß „sittlich“ etwas anderes besagt als „der Sitte gemäß“, 
dann als einzige von den Pflichtwissenschaften mit Recht den 
Namen „Ethik“ führten, während alle.auf das Gesetz (Sitte) 
einer besonderen Lebenseinheit gegründete sogenannte,.Pflicht¬ 
ethik“ mit Unrecht den Namen „Ethik“ d. i. Wissenschaft 
vom Sittlichen trüge, da sie mit dem „Sittlichen“ als sol¬ 
chem schlechterdings nichts zu tun hat, sondern nur mit der 
Pflicht, also nicht Ethik, sondern nur Pflichtwissenschaft 
einer Lebenseinheit zu nennen wäre. Von den Pflichtwissen¬ 
schaften der Einheiten wollender Bewußtseinswesen hätte also 
nur eine, die Pflicht Wissenschaft der Einheit, die eine Herr¬ 
schaft bedeutet, das Anrecht auf den Namen „Ethik“. Wir 
finden diese Pflichtwissenschaft aber in drei Besonderungen vor, 
von denen nur eine wieder allein mit vollem Recht den Titel 
„Pflichtethik“ tragen kann, also echte Pflichtethik ist. Sie kenn¬ 
zeichnet sich als Religionsethik, die beiden anderen sind die 
Pantheismus-Ethik und die Kantische Ethik. Wenn wir nun 
behaupten, daß echte Pflichtethik Herrschaftethik sei, so 
darf dies nicht so ausgelegt werden, als ob die Pflichtwissen¬ 
schaft einer jeglichen Herrschaft auf den Titel „Ethik“ An¬ 
spruch machen dürfe. Nicht das Klarstellen irgendeiner Herr¬ 
schaft und der Pflichten ihrer Untertanen schon stempelt das 
wissenschaftliche Unternehmen zu einer Ethik, einer Wissen¬ 
schaft vom Sittlichen. Nicht jede Pflicht menschlichen Be¬ 
wußtseins betrifft das Sittliche, wie auch das aus dem Kreise der 
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