sobald von gebietendem Bewußtsein, als das noch irrigerweise
die Lebenseinheit gedacht wird, die Rede ist, dieses Bewußtsein
als Gebieter nicht mit demjenigen, an das der Befehl ergeht,
in einer Lebenseinheit sich findet, sondern vielmehr in
Herrschaftseinheit. Ist es doch schon ein Widersinn, zu sagen,
ein Bewußtsein als Lebenseinheitler gebiete einem andern,
derselben Lebenseinheit zugehörigen Bewußtsein; denn wären
auch beide bisher in derselben Lebenseinheit, so ist für sie in
dem Augenblicke, da das Eine dem Andern gebietet, die Lebens¬
einheit gesprengt und die Herrschaftseinheit eingetreten. Hier¬
aus ist ersichtlich, daß es auch ein Widerspruch ist, zu sagen,
die Lebenseinheit z. B. ein Seglerverein oder ein Staat gebiete
ihrem Mitgliede oder Gliede; zu der Lebenseinheit als dem an¬
geblich gebietenden Bewußtsein könnten die Bewußtseinswesen,
denen geboten wird, nimmermehr gehören. Um aber der Mär
von der Lebenseinheit als gebietendem Bewußtsein vollends
den Boden zu entziehen, sei noch darauf hingewiesen, daß,
wäre die Lebenseinheit ein Bewußtsein, andere Bewußtseins¬
wesen schon deshalb nicht zu solcher „Lebenseinheit“ gehören
könnten, weil diese ja als Bewußtseinswesen einfaches Einzel¬
wesen sein müßte, also nicht Einheit von Bewußtseins wesen sein,
nicht aus Bewußtseinsw'esen bestehen könnte.
Die für die Sitte der Lebenseinheit beim Lebenseinheitler
vorauszusetzenden zwei Möglichkeiten seines Wollens bleiben
nun aber immerhin bestehen, auch wenn die an sie anknüpfende
Dichtung einer dem Lebenseinheitler gebietenden Lebens¬
einheit keinen Boden findet, indem von der Sitte als Gebot
oder Forderung und somit auch von einem Gebieter, mit wissen¬
schaftlicher Berechtigung, nicht zu reden ist. Jene beiden Mög¬
lichkeiten für das Wollen des Bewußtseins bleiben die Bedin¬
gung für die Sitte jeder Lebenseinheit, obwohl die Sitte selbst
nicht irgendwie als Befehl oder Gebot zu begreifen ist. Gibt
es auch ohne Lebenseinheit nicht Sitte, so sagt die Sitte doch
dem Lebenseinheitler nicht, wie er wollen soll, sondern wie
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