ist. Freilich ist auch dieses Einzelwesen in jedem seiner Augen¬
blicke eine Einheit von besonderen Bestimmtheiten, aber diese
sind nicht sämtlich wieder eine Einheit von einfacher Bestimmt¬
heit und Besonderheit, da vielmehr die bedeutsame Subjektbe¬
stimmtheit jedes Bewußtseinsaugenblickes dieselbe schlechthin
einfache Bestimmtheit ist. Darum ist es ausgeschlossen, daß, wie
jedes Ding eine Besonderung des Wesens „Ding“ darstellt, jeder
Geist als eine Besonderung des Wesens „Wissen“ begriffen
werden könnte.
Dieses Wesen des Geistes, ein beziehungsloses Haben nennen
wir es,1 zeigt sich in zweierlei Verschiedenheit als unklar Wissen
und klar Wissen, so daß menschliches Bewußtsein in seinem
Wesen Veränderung erfahren von Unklarheit zur Klarheit
sowie von Klarheit zur Unklarheit.
Sprechen wir nun von einem Wollen aus Liebe 2, dessen be¬
sonderer Zweck nicht Veränderung in der zuständlichen Be¬
stimmtheit des anderen Bewußtseins (von Unlust zur Lust)
bedeutet, so kann, wenn anders nicht zu bezweifeln ist, daß es
ein Wollen aus Liebe1 d. h. aus dem Sichwesenseinswissen mit
dem anderen Bewußtsein gibt, der besondere Zweck dieses
Wollens nur eine Wesens Veränderung des anderen Bewußt¬
seins im Wissen sein: von Unklarheit zur Klarheit oder von
Klarheit zur Unklarheit.
Von diesen zwei Möglichkeiten fällt aber wiederum die eine,
die auf Veränderung des Bewußtseins von Klarheit zur Unklar¬
heit geht, rundweg aus, da das Wollen aus Liebe2 ja stellver¬
tretendes Wollen ist und ein liebendes2 Bewußtsein demnach
für das geliebte2 niemals Unlustwollendes sein kann, wie denn
ja alles Wollen überhaupt nachgewiesenermaßen Lustwollen ist,
alles Wollende also Unlust hat, die es entwirklichen will. Es
gibt kein Unlustwollen, und da nun dem menschlichen Be¬
wußtsein Unklarheit immer mit Unlust verknüpft ist, so
gibt es auch in dem Wollen aus Liebe2 keinen Fall, in dem
* Siehe Rehmke „Logik“1, S. 39f. u. ö., „Logik“2, S. 55f. u. ö.
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