denn, wenn man auch zustimmen muß, daß Veränderung des
Bewußtseins in seiner zuständlichen Bestimmtheit etwas
anderes bedeute, als eine Veränderung des Bewußtseins in seinem
Wesen, so wird man wohl stutzen vor der Behauptung einer
„Wesensveränderung“, will sagen, Veränderung menschlichen
Bewußtseins in seinem Wesen. Freilich ist ein menschliches
Bewußtsein ein Einzelwesen, also Veränderliches, und die Be¬
hauptung, daß ein Einzelwesen in seinen verschiedenen Be¬
stimmtheiten Veränderung, also Wechsel von Bestimmtheits¬
besonderheiten erfahre, wird niemand beanstanden; aber in sol¬
cher Veränderung des Einzelwesens bleibt doch sein Wesen be¬
stehen, und wo immer wir wenigstens in der Dingwelt uns
umsehen, ist Wesens Veränderung eines Dinges niemals anzu¬
treffen. Sagen wir von einer Anzahl Dingen, sie seien gleichen
Wesens oder, was dasselbe sagt, eines und desselben Wesens, so
erweist sich ein jedes als eine Besonderung dieses Wesens,
mag dieses nun „Ding“ oder „Kernfrucht“ oder „Apfel“ heißen.1
Aber in seinem Wesen verändert sich das besondere Ding, die
besondere Kernfrucht, der besondere Apfel trotz aller Verände¬
rung in seinen Bestimmtheiten gar nicht, es bleibt vielmehr
immer desselben Wesens, oder aber es vergeht überhaupt.
Indes nicht alles, was vom dinglichen Einzelwesen gilt, trifft
auch für das geistige Einzelwesen, das Bewußtsein zu, und wenn
es auch wahr ist, daß die Dinge in ihrem Wesen keine Verände¬
rung erfahren, ist hiermit doch keineswegs auch einer Wesens¬
veränderung des Geistes schon das Urteil gesprochen, da das
Wesen der Bewußtseinswesen Wissen ist, das Wesen der Ding¬
wesen dagegen eine Summe von einfachen Bestimmtheiten aus¬
macht, die eine jede mit einer Besonderheit in Einheit ver¬
knüpft die Augenblickeinheit eines Dinges bilden, so daß mit
Recht jedes Ding eine Wesensbesonderung ist d. i. ein be¬
sonderes Ding heißt. Ganz anders, als um den Körper, steht
es aber um das geistige Einzelwesen, dessen Wesen ja „Wissen“
1 Siehe Rehmke „ Logik“1, S. 446 u. ö., „Logik* s, S. 401 u. ö.