die zuständliche Veränderung des anderen Bewußtseins von Un¬
lust zu Lust oder (nach Schopenhauer) von größerer Unlust zu
geringerer Unlust haben, wie im Mitleidswollen, aber auch nicht
Veränderung in einer anderen Bestimmtheit als der zuständlichen
des betreffenden Bewußtseins. Gibt es nun Fälle des Wollens
aus Liebe2, in denen der besondere Zweck des aus Liebe2
Wollenden keine Veränderung des anderen Bewußtseins weder
in zuständlicher noch in anderer Bewußtseinsbestimmtheit
bedeutet — und solche Fälle kennt jeder — so muß in diesen
der besondere Zweck als Veränderung des anderen Bewußtseins
in seinem Wesen sich darstellen.
So haben wir denn zweierlei Wollen aus Liebe2 zu verzeich¬
nen, von dem das eine auf Veränderung des anderen Bew ußt¬
seins in zuständlicher Bestimmtheit (von Unlust zu Lust)
geht, also Bestimmtheitveränderung des anderen Bewußt¬
seins als den besonderen Zweck des Wollenden meint, während
das andere Wollen aus Liebe2 als besonderen Zweck Wesen¬
veränderung des anderen Bewußtseins aufzuweisen hat. Die
Verschiedenheit des zweierlei Wollens aus Liebe2 springt in die
Augen, in dem ersten handelt es sich um Besonderheits¬
wechsel in einer Bestimmtheit, in der zweiten um Besonder¬
heitswechsel im Wiesen des anderen Bewußtseins.
Beiderlei Wollen aus Liebe2 wrürde nun, wenn eben das Wort
„sittlich“ doch uneingeschränkt menschliches Bewußtsein über¬
haupt trifft, also die in Betracht kommenden Bewrußtseinswesen
nicht auch zu irgendeiner besonderen Einheit, sei es Herr¬
schaftseinheit, sei es Lebenseinheit, gehören müssen, anscheinend
auf die Bezeichnung „sittliches Wollen“ Anspruch machen können,
wenn nicht doch das Mitleidswollen ausscheiden müßte, weil
dieses besondere Wollen aus Liebe2 gegenüber dem anderen,
das auf Wesen Veränderung des geliebten2 Bewußtseins geht,
das sittliche WTollen ein schränkte auf Bewußtseinswesen, deren
zuständliche Bestimmtheit die Unlust ist. Schlechthin unein¬
geschränkt auf menschliches Bewußtsein in der Tat geht nur
124