Anders steht es, wenn wir das Wesen eines menschlichen
Bewußtseins mit einer Augenblickeinheit dieses Einzelwesens
vergleichen; denn hier können wir die bemerkenswerte Tat¬
sache feststellen, daß nicht jede Bestimmtheit des Bewußtseins¬
augenblickes Besonderung einer der das Wesen des menschlichen
Geistes ausmachenden Bewußtseinsbestimmtheiten ist, indem
die einheitstiftende Bestimmtheit des Bewußtseinsaugenblickes,
das „Subjekt“, mitgehört zum Wesen des Bewußtseins als beson¬
dere Bestimmtheit mit anderen, die allerdings nur das iden¬
tische Allgemeine der außer der Subjektbestimmtheit noch
zum Bewußtseinsaugenblick gehörenden Bestimmtheiten sind. Das
also ist das Eigentümliche, das in dieser Beziehung das Bewußt¬
seinssubjekt aus der Summe der übrigen Bewußtseinsbestimmt¬
heiten heraushebt: es gehört zweifellos zum Wesen mensch¬
lichen Geistes und doch nicht minder als besondere Bestimmt¬
heit zu jedem Bewußtseinsaugenblick. Diese Tatsache ist
es darum auch, die uns veranlaßt, von zwei Bewußtseins wesen
zu sagen, sie seien nicht nur im Wesen gleich, sondern eins.
„Im Wesen einssein“ bedeutet für diese Einzelwesen nicht, daß
sie Eines seien, was ja der bare Widerspruch in sich wäre.
Die einfache Subjektbestimmtheit, die eben allen Geist wesen
einunddieselbe ist, läßt uns allerdings erst die in dem „Sich-
einswissen“ liegende Behauptung vom Einssein der Bewußt¬
seinswesen verstehen; aber sie darf uns nicht dazu verführen,
das einheitstiftende „Subjekt“ in ein Einzelwesen zu ver¬
kehren oder gar die Vielheit der Bewußtseins wesen in Eines
aufzuheben. Wenn sich ein Geist auch „einsweiß“ mit einem
anderen, so unterscheidet er sich trotz alledem von diesem;
„Einssein“ ist eben nicht „Einessein“.
e)
Sicheinswissen mit anderem Bewußtsein bedeutet in allen
Fällen „Sichwesenseinswissen“, wenn man von „Liebe2"
und „lieben2“ redet; man hat dabei nicht eine besondere Be¬
106