bekannt sind. Zwischen Bewußtseinswesen bestehen keine Schran¬
ken, so verschieden sie auch in Bestimmtheitsbesonderheiten
sich zeigen mögen; die einheitstiftende Bestimmtheit „Subjekt“,
in der sie sich alle finden, ist das sie alle bindende, ihr Einssein
bedingende Allgemeine, ihrer Aller Eine Einheitsgrund ,
der jedes Bewußtsein trägt und jedem Geiste zugehört.
Das Einssein der Bewußtseins wesen macht sich nun gegen¬
über dem Gleichsein der Dinge noch in einer besonderen
Richtung geltend. Wir betrachteten bisher nur Gleichsein und
das Einssein zweier Einzelwesen in der und der besonderen
Bestimmtheit, wobei es sich auch um den Einzelwesen zu¬
gehöriges Allgemeines handelte, das sich als Einheit von „iden¬
tischem Allgemeinen und Besonderheit“1 darstellt. Nun aber
sprechen wir auch von Gleichsein und Einssein zweier Einzel¬
wesen im „Wresen“, indem wir unter „Wesen“ eines Einzel¬
wesens die Einheit von Allgemeinem verstehen, die das Einzel¬
wesen in jedem seiner Augenblicke aufzuweisen hat1 2. Auch
in diesem Falle sagen wir von zwei Dingen, die in ihrem Wesen
dasselbe bieten, daß sie wesensgleich, von zwei Bewußtseins¬
wesen aber, daß sie wesensseins sind. Und wenn wir nun die
Einheit von Bestimmtheiten, die das Wesen eines Dinges be¬
deuten, mit irgendeiner Augenblickeinheit dieses Dinges ver¬
gleichen, so ergibt sich, daß diese zwei Einheiten, die ja beide
Allgemeines sind, sich so voneinander unterscheiden, daß eine
jede der das Wesen des Dinges ausmachenden Bestimmtheiten
das identische Allgemeine einer von den die Augenblick¬
einheit ausmachenden Bestimmtheiten ist3. Die Augenblick-
einheit eines Dinges erweist sich demnach in jeder ihrer Be¬
stimmtheiten (Größe, Gestalt und Ort) als Besonderung des
Wesens des Dinges, also jede ihrer Bestimmtheiten als die Ein¬
heit von identischem Allgemeinen und Besonderheit.
1 Siehe Rehmke, Logik1 S. 261L, 226ff., Logik* S. 257f., 272 ff.
5 Siehe Rehmke, Logik1 S. 226f., 465, Logik* S. 259f., 417.
3 Siehe Rehmke, Logik1 S. 251 f., Logik* 217L
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