Full text: Grundlegung der Ethik als Wissenschaft

ist nicht ein Gefühl, insbesondere auch nicht Lustgefühl, Liebe1 
oder lieben1 sagt vielmehr „etwas als Lustquelle wissen“. 
Diese Tatsache mag freilich dazu verführen zu meinen, wenn 
ein Bewußtsein etwas „liebt“ 1 d. h. als seine Lust quelle weiß, 
zugleich auch Lust habe, was ja gewiß oft der Fall ist und 
dadurch zu dem Irrtum verleitet, „Lustgefühl haben“ sei lieben1. 
Hiergegen legen indes Verwahrung ein die Fälle, in denen wir 
etwas „lieben“, und das „liebende1“ Bewußtsein Unlustge¬ 
fühl hat. Daß freilich in diesen Fällen das „Geliebte1“ dem 
„Liebenden1“ mit Lust Vorstellung verknüpft ist, werden wir 
nicht leugnen, aber niemand wird auch bestreiten, daß Lust¬ 
vorstellung und Lust doch Zweierlei sind, da jene ein 
Gegenständliches, diese ein Zuständliches der Seele bedeutet. 
Es bleibt dabei, Liebe1 ist keinGefühl, denn „lieben1“ ist 
ein besonderes Wissen, nämlich „etwas als Lustquelle, als Lust¬ 
bringendes wissen“, wobei außer Frage bleibt, ob dieses Wissen 
in die Irre geht oder nicht. 
Das Gebiet der Liebe1 ist dem menschlichen Bewußtsein nicht 
etwa auf einen besonderen Ausschnitt des Gegebenen überhaupt 
beschränkt, sondern es umfaßt das Wirkliche und das Nicht¬ 
wirkliche, das Veränderliche und das Unveränderliche, das Ein¬ 
fache und das Zusammengesetzte, das Einzige und das All¬ 
gemeine, und zwar dies Alles sowohl in dem Dinggegebenen 
als auch in dem Geistgegebenen. 
Anders steht es mit Liebe2, die wir als „Sicheinswissen 
mit Anderem“ auslegen; ihr Gebiet ist, wie wir sehen werden, 
auf die Bewußtseinswesen im Wirklichen des Gegebenen be¬ 
schränkt, und hat zu ihrer notwendigen Voraussetzung nicht 
nur, wie die Liebe1, ein Bewußtseinswesen als Liebendes, sondern 
wenigstens noch ein Bewußtsein als das Geliebte2. Die Liebe2 
spielt sich also nur zwischen Bewußtseinswesen ab, wie wir 
nun genauer darlegen wollen. 
Ist Liebe2 das Sicheinswissen eines Geistes mit anderem, 
so sagt dies, das betreffende Bewußtsein „wisse“, daß es „eins 
98
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.