Saargebiets trotz allem nicht als einzige Möglichkeit der deutschen Einwirkung
betrachtet werden dürfen. Die saarländischen Beamten sowie einzelne, Parteien
fernstehende Persönlichkeiten ergänzten die Anknüpfungspunkte. Vor allem in der
kulturellen Beeinflussung waren im Schulwesen und in der Presse Tätige eine
Hauptstütze19.
5. Kulturelles Leben an der Saar
Bei der kulturpolitischen Betätigung Deutschlands an der Saar ist zunächst auszu¬
gehen von § 28 der Anlage zu Art. 50 Versailler Vertrag, wonach den Einwohnern
grundsätzlich ihre religiösen Freiheiten, ihre Schule und ihre Sprache garantiert
wurden. Frankreich hatte das Recht, für seine Grubenbediensteten Schulen mit
eigenem Personal und französischer Unterrichtssprache zu errichten. Abgesehen
von der Ära Rault erlangten diese Domanial- oder Grubenschulen nur wenig
Einfluß1. Demgegenüber muß den Bestrebungen der saarländischen Kultusver¬
waltung, das gesamte Schulwesen unter ihren Einfluß zu bekommen, erheblich
mehr Bedeutung zugemessen werden2, denn jede Abweichung vom deutschen
Schulsystem erschwerte die spätere Rückgliederung. Es gelang jedoch den in der
Kulturpolitik tätigen Saarländern in zunehmendem Maße, eine Eigenentwicklung
des saarländischen Schulwesens zu unterbinden. Solange es für den Lehrernach¬
wuchs keine eigenen Ausbildungsstätten gab, blieb das eine nicht allzu schwierige
Aufgabe. So besuchten die angehenden saarländischen Gewerbelehrer ab 1931
preußische Ausbildungsstätten3, die Kandidaten für den Volksschuldienst wurden
in Preußen und Hessen ausgebildet4. Die deutschen Hochschulen blieben auch
nach 1920 Ausbildungsstätten für die höhere Beamtenschaft, so daß sie als Zentren
der deutschen Kultur eine erstrangige Bedeutung besaßen. Wie die Lehreraus¬
bildung glichen sich im Einvernehmen mit der Regierungskommission die Lauf¬
bahnbedingungen für Lehrer und die gesamte Schulgesetzgebung an die deutsche,
vor allem preußische Entwicklung an5. Alle Beschuldigungen gegen die Schul¬
politik der Regierungskommission, wie sie besonders ab 1933 erhoben wurden6,
19 Als Stadtschulrat Bongard 1927 von Saarbrücken nach Frankfurt/M. gehen wollte,
setzte sich Preußen für sein Bleiben ein. Vgl. Schreiben des Ministerialdirektors
Trendelenburg (Preuß. Kultusministerium) v. 25.4.1927 an OB Neikes: StadtA Saar¬
brücken, Best. Großstadt, Nr. 1853.
'Zenner, Parteien, S. 107. Zu den Domanialschulen vgl.: Die französischen Doma-
nialschulen im Saargebiet (= Denkschrift der III. Lehrerkammer für das Saargebiet),
Saarbrücken o. J.; Der Notenwechsel über die französischen Schulen im Saargebiet,
Berlin 1924; Fittbogen, Gottfried, Die französischen Schulen im Saargebiet (Rhei¬
nische Schicksalsfragen, 4) Berlin 1925; Vogt, Peter-Alwin, Die rechtlichen Grund¬
lagen der französischen Schulpolitik im Saargebiet, Diss. Köln 1929; H o y e r, Ar-
wed, Die französische Domanialschule im Saargebiet, Saarbrücken 1934.
2 Z e n n e r , Parteien, S. 101 mit dem Hinweis auf Maßnahmen der Reg.kommission zu
Beginn der zwanziger Jahre.
3 Ebda., S. 110.
4 Ebda., S. 112.
5 Ebda., S. lllff. sowie Zenner, Peter, Das Schulwesen der Stadt Saarbrücken, in:
Saarbrücken 1909—1959, Saarbrücken 1959, S. 252.
6 So Bongard, Hans, Grundlinien deutscher Kulturpolitik an der Saar, in: G r a -
bowsky-Sante, Grundlagen, S. 31 lff.
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