amte zu Deutschland stehen würden1. Die Beamtenfrage war unter den durch den
Friedensvertrag abgetrennten deutschen Gebieten gerade in dem nur provisori¬
schen Saargebiet besonders kompliziert. Auch läßt sich hier an einer Einzelfrage
das deutsche Verhältnis zur Regierungskommission verfolgen.
Bereits zur Zeit der französischen Militärverwaltung des Saargebietes zeigte sich,
daß durch Ausweisung vor allem höherer Beamter der Einfluß der deutschen Be¬
amtenschaft vermindert wurde. Schon vor Amtsantritt der Regierungskommission
waren die Landratsämter von Saarbrücken-Land, Ottweiler, Saarlouis und St.
Wendel neu besetzt: die Landräte waren ausgewiesen worden. Lediglich Landrat
Vogeler übernahm anstelle des Kreises Ottweiler denn Landkreis Saarbrücken.
Unter der Regierungkommission wurde dann bis 1921 die Neubesetzung vollends
durchgeführt, indem nun auch noch die Bezirksämter Homburg und St. Ingbert
neuen Leitern unterstellt wurden.
In der Kommunalverwaltung war der Wechsel weniger durchgreifend, Ende 1920
waren jedoch die zum Teil bedeutenden Bürgermeisterstellen von Ottweiler, Saar¬
louis, Friedrichsthal, Sulzbach, Lisdorf, Völklingen und Merzig-Land, auch die
von St. Ingbert sowie die Oberbürgermeisterstelle von Saarbrücken teils neu be¬
setzt, teils verwaist. Fast alle Amtsinhaber waren ausgewiesen worden1 2.
Die Reichsregierung versuchte bald nach Amtsantritt der Regierungskommission
mit dieser durch den Reichskommissar für die Übergabe des Saargebietes, den
Oberpräsidenten der Rheinprovinz, von Groote, in Verhandlungen über die Be¬
amten zu treten. Sie schien dabei von dem Bestreben geleitet, sämtliche Reichs¬
und Länderbeamten der Regierungskommission zur Verfügung zu stellen und die
von der Regierungskommission vorgesehene sechsmonatige Frist für eine Nicht¬
übernahme von Beamten zu verhindern3. Ein wegen der unsicheren Lage drohen¬
der Beamtenstreik konnte dadurch, daß die deutschen Beamten der Regierungs¬
kommission schließlich zur Verfügung gestellt wurden, verhütet werden4. Von der
Forderung auf bedingungslose Übernahme aller Beamten war die deutsche Seite
abgegangen, zumal Zusagen der Regierungskommission an die saarländische Be¬
amtenorganisationen5 alle Befürchtungen auszuräumen schienen. Der Reichs¬
kommissar von Groote drängte trotzdem auf ein Abkommen mit der Regierungs¬
kommission, um diese rechtlich wenigstens in geringem Maße bei der Beamten¬
übernahme zu binden. Als die Regierungskommission jedoch einseitig den Entwurf
eines Beamtenstatuts vorlegte, der die vorher gegebenen Zusagen nicht zu ver¬
wirklichen schien und die Gegenvorschläge der Beamtenschaft nicht berücksich¬
tigte6, war der Konflikt nicht mehr aufzuhalten. Von den Berliner Stellen wegen
1 Vgl. auch Jolas-Erinnerungen, Bd. 2, S. 144 (StA Speyer). Zur Lage der saarländischen
Beamtenschaft ist besonders heranzuziehen Ansen iitz, Hugo, Der Kampf der Saar¬
beamten unter der Völkerbundsregierung, Frankfurt/M. 1922.
2 Vorstehende Vorgänge sind entnommen zwei undatierten Aufzeichnungen im StadtA
Saarbrücken, Best. Handakten Neikes, Nr. 1822.
3 Verfügung der Regierungskommission v. 16.3.1920, in: Amtsblatt der Regierungskom¬
mission 1920, Nr. 1. Bericht über Verhandlungen des Reichskommissar v. Groote
mit der Reg.kommission am 24.4.1920, in: Dt. Weißbuch, S. 154—158. Vgl. auch
SDN JO I, 1920, S. 194ff.
4 Dt. Weißbuch, S. 162.
5 Ebda., S. 161f.
6 Ebda., S. 167ff.
28