nach 1955 stärker zurückging. Ein Grund dieses Rückganges war unter anderem
auch die Konkurrenz der seit dem 1. 1. 1957 wieder zugelassenen deutschen
Banken. Dies waren die Dresdner Bank, Commerzbank, Bank für Gemeinwirt¬
schaft, Gebr. Röchling Bank und die Deutsche Verkehrskreditbank.
Um jede preissteigernde Tendenz zu vermeiden, erhöhte die Banque de France
im Oktober und November 1951 den Diskontsatz von 2,5 auf 4%. Darüber
hinaus verschärfte sie die 1948 eingeführten Krediteinschränkungen497. Bis 1954
senkte sie den Diskontsatz wieder auf 3 °/o. Dieser Satz hielt sich bis zum
11. April 1957. An diesem Tage wurde er auf 4°/o und am 12. August des glei¬
chen Jahres auf 5 °/o heraufgesetzt498. Das Wechselgeschäft ging daher in den
Jahren 1957/58 etwas zurück. Diese Kreditrestriktionen sollten dazu beitragen,
den Einfluß der Geldseite auf die Wirtschaftsentwicklung zu beschränken. Aus
dem gleichen Grunde ging die Banque de France dazu über, Anfang 1958 das
Kreditvolumen aller Kreditinstitute auf das Mittel der Beanspruchungen am
30. 9. 1957 und 31. 12. 1957 zu fixieren499. Im Laufe des Jahres 1958 wurden
die Kreditrestriktionen langsam gelockert. Die Banque de France senkte am
16. Oktober 1958 den Diskontsatz auf 4,5 °/o und am 5. Februar 1959 auf 4,25 °/o.
Erst zu diesem Zeitpunkt beschloß der Conseil National de Credit, die Anfang
1958 eingeführte Kreditvolumenbeschränkung aufzuheben, ohne jedoch gleich¬
zeitig den Rediskontplafond der Banken bei der Notenbank merklich zu ändern.
Der Anstieg der Diskontkredite im ersten Halbjahr 1959 wurde durch eine weitere
Diskontsenkung der Banque des France im April auf 4 °/o begünstigt. Es ist selbst¬
verständlich, daß die Saarländische Rediskontbank sich diesen Maßnahmen der
Banque de France und des Nationalen Kreditrates anpassen mußte500.
Die Debitoren der Saarländischen Kreditbank stiegen in dem behandelten Zeit¬
raum ständig an. Während sich der kurzfristige Kredit zufriedenstellend entwik-
kelte, konnte bis 1951 die Frage des mittel- und langfristigen Kredites nicht be¬
friedigend gelöst werden. Ein wesentliches Hindernis bei der Gewährung mittel¬
fristiger Kredite bildete die Bedingung, daß größere mittelfristige Kredite je zur
Hälfte durch saarländische und französische Banken gegeben werden mußten.
Erst mit der Gründung der saarländischen Investitionskreditbank im Jahre 1951,
an der die Saarländische Kreditbank und andere Banken sowie bedeutende In¬
dustrieunternehmen beteiligt waren, wurde die Möglichkeit, mittelfristige Kredite
für die saarländische Industrie, den Handel und das Handwerk bereitzustellen,
sehr verbessert501. Im Januar 1952 verzichtete die Caisse des Depots et Consig-
nations auf die Vorschrift, daß an mittelfristigen Krediten zur Hälfte saarländische
und französische Banken beteiligt sein müßten.
Bis 1954 hing der langfristige Kredit von den Mitteln ab, die die saarländische
Regierung insbesondere für den Wohnungsbau zur Verfügung stellte. 1952 wur¬
497 Geschäftsbericht der Saarländischen Kreditbank pro 1951.
498 Geschäftsbericht der Saarländischen Kreditbank pro 1957.
499 Geschäftsbericht der Saarländischen Kreditbank pro 1957/58.
500 Geschäftsbericht der Saarländischen Kreditbank 1959.
501 Die saarländische Investitionskreditbank wurde 1951 mit einem Kapital von 500
Millionen frs. und einer langfristigen Anleihe seitens der saarländischen Regierung
in Höhe von 1 Milliarde frs. gegründet (Geschäftsbericht der Saarländischen Kredit¬
bank pro 1951).
138