Am 1. Oktober 1947 wurden alle Vermögenswerte, Rechte und sonstige Interessen,
die der Deutschen Bank, Dresdner Bank und der Commerzbank gehörten und
insbesondere die Zweigstellen jener Kreditinstitute in der französischen Zone
einem Zwangsverwalter unterstellt460. Diese wurden durch den Administrateur
Général Adjoint pour le Gouvernement Militaire de la Zone Française d’Occu-
pation oder mit seiner Zustimmung von der deutschen Regierungsbehörde
bestellt. Artikel 2 bestimmte, daß die deutschen Großbanken mit ihren Zweig¬
stellen die bisherige Geschäftsbezeichnung verlieren und ihre Tätigkeit unter
folgenden Namen fortzusetzen haben:
Deutsche Bank, Baden nunmehr
Dresdner Bank, Baden nunmehr
Deutsche Bank, Württemberg nunmehr
Dresdner Bank, Württemberg nunmehr
Deutsche Bank, Rheinpfalz nunmehr
Dresdner Bank, Rheinpfalz nunmehr
Commerzbank, Rheinpfalz nunmehr
Oberrheinische Bank
Süddeutsche Kreditanstalt
Württembergische Vereinsbank
Bankanstalt für Württemberg
und Hohenzollern
Rheinische Kreditbank
Industrie- und Handelsbank
Mittelrheinische Bank.
Die gesamte Deutsche Bank (zuzüglich also der in der britischen und amerika¬
nischen Besatzungszone) wurde in zehn Teilinstitute aufgeteilt461. Die Deutsche
Bank Filiale Saarbrücken wurde ebenfalls am 1. Oktober 1947 unter Sequester
gestellt. Durch Anordnung Nr. 216 wurde Paul Jean-Favre-Gilly zum Sequester¬
verwalter der Deutschen Bank im Saarland bestimmt462.
b) Die Gründung der Saarländischen Kreditbank Aktiengesellschaft durch eine
Gruppe französischer Banken und Unternehmen
Die französische Regierung hatte aus den Erfahrungen nach dem Ersten Welt¬
krieg gelernt und versuchte im Saarland nach dem Zweiten Weltkrieg klare
Verhältnisse auf wirtschaftlichem Gebiet zu schaffen. Durch die Einführung
des französischen Franken am 20. November 1947 wurde der Umlauf von zwei
460 Anordnung Nr. 25 vom 29. September 1947 (Amtsblatt Nr. 112 vom 1. 10. 1947),
ASKB-DB-W-1, Bl. 128—131.
461 Diese zehn Teilinstitute waren:
München, Bayerische Creditbank,
Bremen, Disconto Bank,
Frankfurt, Hessische Bank,
Hamburg, Norddeutsche Bank,
Hannover, Nordwestbank,
Freiburg, Oberrheinische Bank,
Ludwigshafen, Rheinische Kreditbank,
Düsseldorf, Rheinisch-Westfälische Bank,
Mannheim und Stuttgart, Südwestbank,
Reutlingen, Württembergische Bank.
F. Seidenzahl, Hundert Jahre Deutsche Bank, S. 379.
462 Anordnung Nr. 25 vom 29. Sept. 1947 (Amtsblatt Nr. 112 vom 1. 10. 1947), ASKB-
DB-W-1, Bl. 129.
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