Full text: Die Geschichte der Saarländischen Kreditbank Aktiengesellschaft

Das Antwortschreiben der Filiale in Saarbrücken400 weist darauf hin, daß die 
meisten vor der Rückgliederung im Saarland ansässigen Nichtarier auf Grund des 
Römischen Abkommens ihr gesamtes Vermögen ins Ausland transferieren konn¬ 
ten. Für die Arisierung kamen lediglich fünf Firmen in Frage. Ab 1938 häuften 
sich die Rundschreiben der Zentrale, da das Reichswirtschaftsministerium und die 
einzelnen Gauleiter auf eine rasche Durchführung der Verordnungen und Erlasse 
drängten. In einem Rundschreiben vom 11. Februar 1938 wies die Zentrale in 
Berlin die Filialen darauf hin, daß eine Liste aller für eine Arisierung in Frage 
kommender Betriebe aufgestellt worden sei und ermahnte gleichzeitig die Filialen, 
sehr vorsichtig vorzugehen, um jede Verstimmung der jüdischen Kunden zu ver¬ 
meiden. Ferner sollte strengste Diskretion gegenüber Kaufinteressenten gewahrt 
werden, was einem Schutz des jüdischen Kunden vor falschen Interessenten 
gleichzusetzen ist. Durch Verordnungen vom 26. April 1938 über die „Anmeldung 
des Vermögens“ und vom 5. Juli 1938 über die „Durchführung der auf Grund 
der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden erlassenen An¬ 
ordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan vom 2.6. April 1938“ wurden 
die Banken gezwungen, bei der Aufstellung des jüdischen Vermögens mitzuwir¬ 
ken401. Am 10. November 1938 fand bei Gauwirtschaftsberater Bösing in Neu¬ 
stadt an der Weinstraße eine Besprechung über die Gründung einer Auffang- 
Gesellschaft statt, die unter dem Namen „Saarpfälzische Vermögensverwaltung 
G.m.b.H.“ firmieren sollte402. Auf sie sollte binnen kurzer Frist der gesamte 
jüdische Grundbesitz und das gesamte jüdische Geschäftsvermögen in der Pfalz 
und im Saargebiet übertragen werden. Der Wert des Grundbesitzes in diesen bei¬ 
den Gebieten wurde auf 50 000 000 RM, das noch vorhandene jüdische Ge¬ 
schäftsvermögen auf 30 000 000 RM geschätzt. Die Belastung des Grundbesitzes 
bezifferte sich auf 20 000 000 RM, so daß ein Netto-Vermögen von 60 000 000 RM 
aufgenommen werden konnte. Der einzelne Jude sollte sein Vermögen bei der 
Auffang-Gesellschaft gutgeschrieben und nach der Realisation des Vermögens 
unter Abzug von 40 % des Erlöses für Zwecke des Gaues und nach Abzug der 
Spesen den Restbetrag auf ein Sperrkonto übertragen bekommen. Am 17. Novem¬ 
ber 1938 berichtete die Filiale in Saarbrücken der Zentrale in Berlin, daß sie 
nichtarische Kunden Kredite in Höhe von 118 556,82 RM und Idar-Oberstein 
noch 201 109 RM ausgeliehen habe403. Eine Aufstellung der nichtarischen Debi¬ 
toren und Kreditoren zeigt, daß die Bank noch 34 Kunden jüdischer Abstammung 
führte, die aber meistens Privatkunden waren. Diese hatten nur kleinere Beträge 
bei der Bank eingelegt oder als Kredite laufen404. Die Rundschreiben des Jahres 
1939 sind knapp gehalten. Sie teilen den Filialen lediglich mit, welche jüdische 
Unternehmen zum Kauf anstehen und ob die Filiale Kaufinteressenten habe. Alle 
Rundschreiben zeigen, daß die Deutsche Bank lediglich eine Vermittlerrolle beim 
Verkauf der nichtarischen Betriebe inne hatte und daß sie bemüht war, ihre jü¬ 
400 ASKB-DB-I-1, Bl. 189—192. 
401 ASKB-DB-I-1, Bl. 172. 
402 ASKB-DB-I-1, Bl. 114 und 123. 
403 ASKB-DB-I-1, Bl. 116. 
404 ASKB-DB-I-1, Bl. 118. 
110
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.