werden, daß der bei den 1111. non. ian. verzeichnete Adellardus jener Metzer
Graf gewesen sei. Mit dem gleichen Maße an Wahrscheinlichkeit könnte man an
den am Schluß der Totenliste ohne Datum stehenden Gleichnamigen denken und
bei jenem Adellard, dessen Todestag noch bekannt war, einen Mann der Genera¬
tion Gottfrieds und Ermentruds vermuten, ja, in ihm vielleicht sogar einen Bru¬
der des Pfalzgrafen Gottfried und des Erzbischofs Wigfried sehen, für dessen
Ansetzung zumal — wie wir noch sehen werden — sehr gewichtige Gründe vor¬
liegen18. Leider ist dieser Eintrag bei seiner Gliederung in einen Toten- und einen
Lebendenteil nicht zugleich auch — wie die meisten der Gedenkeinträge — streng
nach der Stellung im Familienverband geordnet, so daß sich über den Verwandt¬
schaftsgrad der nicht identifizierten Personen eben nichts Entscheidendes sagen
läßt: der Totenteil ist chronologisch auf gebaut19; im Lebendenteil sind zwischen
die Namen der Kinder des Pfalzgrafenpaares noch zwei andere eingeschoben.
Was außerdem an dem Eintrag auffällt, ist das Fehlen der Namen Gerhards und
Odas, die wir soeben als Eltern des Pfalzgrafen Gottfried ermittelt haben, wie
auch das Fehlen der Eltern Ermentruds. Man vermißt desgleichen Erzbischof
Wigfried von Köln und Uda, die Gemahlin Gozlins, d. h. die uns jetzt bekannten
dingerbrüder aus dem Ende des 9. und dem Anfang des 10. Jahrhunderts angesehen;
so z. B. E. K i m p e n , Rhein. Anfänge S. 45 ff. Vgl. dazu aber unten Kap. V. Zu jenem
Grafen Adalhard (= Adalhard I.) vgl. gleichsfalls Kap. V.
18 Neben der Notwendigkeit, die „Verduner Grafengruppe“ in eine nahe Verbindung
mit der Familie des Pfalzgrafen Gottfried zu bringen (vgl. unten S. 92 ff. sowie als
Lösungsvorschläge die Falttafeln nach S. 138 und S. 146), darf man noch auf eine Ur¬
kunde über eine Güterschenkung aus dem Nahegebiet an das St. Ursulastift zu Köln hin-
weisen (W. Sauer,, Nassauisches Urkundenbuch I, 1886, S. 41 nr. 85), in der zum Jahre
927 ein Adalhardus comes in Worms bezeugt ist, wobei auffälligerweise neben diesem
Grafen Adalhard auch Erzbischof Wigfried von Köln, der als Bruder des Pfalzgrafen
Gottfried feststeht, Unterzeichnete. Die Vermutung, daß Pfalzgraf Gottfried einen Bru¬
der Adalhard hatte, könnte dann auch das Auftreten des Namens Adalhard bei den
Kindern des Pfalzgrafen gut erklären. Dieser Name wäre dann dem Pfalzgrafensohn
von seinem Onkel überkommen. Graf Adalhard war auch 921 im Gefolge Karls d. Einf.
beim Vertrag von Bonn zugegen (MG Const. I S. 1 nr. 1), jedoch ist damit kein Identi¬
fizierungshinweis verbunden.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang vielleicht auch, daß die villa Waslicia, d. h.
jener Ort Wesseling südlich von Köln, den der Pfalzgraf Gottfried in der Zeit
Heinrichs I. an sich zu reißen versuchte (vgl. oben S. 56), vorher von einem abbas
nomine Adelardus an die Mönche von Montfaucon gegeben worden war; Flodoard,
Hist. Rem. eccl. IV c. 41, MG SS XIII S. 592. War dieser abbas vielleicht ein
Laienabt und der sonst nur als Graf bezeugte Mann? Gottfried könnte sodann mit
seiner Besetzung von Wesseling nur die Veräußerung eines alten Familienbesitztums
zu verhindern beabsichtigt haben. Und wie er sich darüber mit Erzbischof Wigfried
von Köln beriet, der sein Bruder war — wovon Flodoard in seinem Bericht nichts
anzugeben wußte —, so könnte auch der Schenker Adalhard ein weiterer Bruder ge¬
wesen sein. Leider tappen wir hier, zumal Flodoard nichts über die Motive des
Handelns Gottfrieds sagt, im Dunkeln.
19 Deshalb läßt sich in diesem zitierten Eintrag (S. 72) bei Otlind die fehlende Monats¬
angabe wohl mit mai, jun. oder jul. ergänzen und der Todestag Haganos in das
letzte Jahresviertel (sept., oct., nov., dec.) einreihen.
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