Die Vielschichtigkeit der Gedenkeinträge hat sich uns damit dargetan. Der Ein¬
druck, daß die oft wiederkehrenden Namenkombinationen, bei denen Männer¬
und Frauennamen gemischt sind, einen genealogisch auswertbaren Quellencharak¬
ter besitzen, hat sich auch durch den Nachweis, daß die Schreiberin noch andere
ihr nahestehende Leute zu einem Eintrag zusammenfaßte bzw. einzeln eintrug,
nicht verschieben können. Ein Lichtblick für die Lösung bislang unbewältigter
genealogischer Aufgaben tut sich damit auf.
tochter war, zu einer Entscheidung im zweitgenannten Sinne führen. Da Remiretnont
um 934 der lothringischen Klosterreform geöffnet wurde (vgl. E. Hlawitschka,
Herzog Giselbert von Lothringen und das Kloster Remiremont, in: ZGO 108, 1960),
läßt sich ja eine solche Nennung besonders schlecht mit einer Nonne in Verbindung
bringen. — Zur Erziehung von Adelstöchtern in Klöstern vgl. P. Riehe, Educa-
tion et culture dans l'occident barbare (Patristica Sorbonensia 4, 1962) S. 494 ff.
So z. B. weilte auch Mathilde, die spätere Gemahlin König Heinrichs I., zur Er¬
ziehung im Kloster Herford, wo ihre gleichnamige Großmutter Äbtissin war; vgl.
G. Waitz, Jahrbücher des DR unter König Heinrich I. (18853) S. 18.
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