dort später auch noch hinzu: migrauit Mahcerus. Daß der Eintrag nur Männer¬
namen umfaßt, zeigt schon eine gewisse Besonderheit an. Dazu ergibt sich aus
einem weiteren Eintrag Lizuidens auf f. 40 r, daß Macherus ein Presbyter (von
Remiremont) gewesen ist. Eine Gemeinschaft von Klerikern läßt sich somit schon
hinter dieser Reihe von Männernamen, die dazu durch kein im Eintrag selbst
wiederkehrendes Namengut gekennzeichnet ist, vermuten; die Aufnahme einer
Klerikergemeinschaft in das Buch des ewigen Lebens — ähnlich der Einschreibung
verbrüderter Klosterkonvente — liegt nahe. Hier braucht man aber nicht bei Ver¬
mutungen stehenzubleiben.
Eine auf f. 69 r des Remiremonter Gedenkbuches vorgenommene Aufzeichnung
(Traditionsnotiz), die von einer Schenkung eines gewissen Arnost an das Kloster
zur Zeit der Adelsinda abbatissa berichtet, schließt nämlich mit dem Hinweis:
Actum est hoc tempore Odelrici abbatis. S. Regimbaldi comitis, Ravengeri advo-
cati. S. presbiterorum Beraldi, Huninci, Mahieri, Heudonis, Frenulfi, Landaldi
cancellarii. Allein der Name Agilpert fehlt unter den Signa presbiterorum, ver¬
gleicht man diese mit der Aufstellung der Lizuidis. Das aber kann nicht von gro¬
ßem Belang sein. In Berald prb. (= Beralt), Huninc prb. (= Hunenc), Mahierus
prb. (= Mahcerus), Heudo prb. (=Eudo), Frenulf prb. (= Frenol) und Lan-
daldus cancellarius (= Landaldus) sind die Übereinstimmungen schlagend. Daß
diese Personen um die Mitte des 10. Jahrhunderts lebten — in jene Zeit wurden
wir sowohl durch die Gorzer Gerichtsurkunde der engsten Verwandten Lizuidens
und die Bestätigungsurkunde Ottos I. für das Kloster Bouxieres mit der Aufzäh¬
lung der von väterlichen Verwandten Lizuidens geschenkten Güter wie auch bei
der Beschäftigung mit den Grafen vom Bassigny verwiesen —, zeigt noch einmal
ein Vergleich mit der Gorzer Gerichtsurkunde vom Jahre 959. Dort finden sich
nämlich vor den Unterschriften der Aquinus-Adelindis-Gruppe das + Odelrici
abbatis und das + Regimbaldi comitisö2, die beide in der eben herangezogenen
Schenkungsnotiz (f. 69 r) mitgenannt sind. Ferner ist durch weitere Parallelver¬
gleiche festzustellen, daß die in der Traditionsnotiz neben den Presbytern genann¬
ten Personen, nämlich die Äbtissin Adelsinda, der advocatus Ravengerus und der
Kanzler Landald, in der Zeit Ottos I. lebten62 63.
Die Einschreibung der Kleriker und vor allem des Presbyters Macherus zeigt inso¬
fern aber auch wieder engere Beziehungen zu Lizuidis und ihrer Familie, als sie
Macherus einmal als ihren fidelis kennzeichnet. Und Heil und Leben erbittet
Lizuidis schließlich noch für einen Lanbertus dilectus meus, den sie in solcher
Weise schon neben ihre Familienangehörigen stellt, in diese aber doch nicht
einreiht (f. 53 r)64.
62 Vgl. oben S. 21 Anm. 6.
63 E. Hlawitschka, Studien zur Äbtissinnenreihe von Remiremont (1963) S. 44 f.
64 Gerade diese Nennung dürfte die oben S. 19 noch offen gelassene Frage, ob Lizuidis
eine Remiremonter Nonne oder eine in Remiremont zur Erziehung weilende Adels-
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