danach, es wieder zu erhalten, auch wenn dieses Objekt nicht zum vererbbaren
Allod gehörte —; doch sind mit den bisherigen Quellen keine genaueren Angaben
zu machen. Immerhin führt uns aber auch so schon dieser Weg zu einer der ange¬
sehensten Familien der Karolingerzeit zurück.
Bivin Richardus
ostiarius
Richardus
iustic.
(Bourgogne)
Warna OT) Ursus Ludwig d. Bl. Rudolf/Raoul
König
v. Frankreich
Humbert 1 * ! v t y t ^
Aquinus 2 GD Adehnd Ursus
Betrachtet man nun, nachdem durch den „Schlüsseleintrag“ Lizuidens einwandfrei
geklärt ist, daß die größeren Namengruppen ihrer Hand die Namen ihrer Ver¬
wandten umfassen, die bislang nicht näher in Augenschein gezogenen Namen in
diesen Verwandtenaufzählungen und versucht man, diese mit historisdien Perso¬
nen zu identifizieren, d. h. geht man nun daran, die Namenreihen auch zum
Sprechen zu bringen, so kommt man gleichfalls zu dem Bild eines vornehmen und
reich begüterten Personenkreises.
Zunächst darf den noch auf f. 55 v (Ende) von Lizuidis als amitaneae bezeichne-
ten beiden Frauen Emma und Teudrada nachgegangen werden. Diese werden
ebenfalls in der Reihe auf f. 57 r aufgeführt, und zwar sogleich nach dem Eltern¬
paar (Umpert-Adelindis) und deren Kindern (Frambert, Girbert, Umpert, Widri-
cus, Albricus und Goca), — gefolgt von einem Farmpertus (= Frampertus) so¬
wie einem Girpertus. Hier hilft ein Diplom Ottos I. vom 4. Juni 960 für das
Kloster Bouxieres-aux-Dames weiter16. Mit ihm bestätigte Otto dem genannten
Kloster u. a. térras, prata, vineas, servientes utriusque sexus, die ein gewisser
Frambertus ... pro filiabus suis Emma et Thiedrada ... ad Aciacum (Essey, arr.
et cant. de Nancy) in pago Calvomontinse (Chaumontois) tradiert hatte. Zumal
diese Schenkung Framberts an das Kloster Bouxiéres — wie sich aus anderen
Zusammenhängen ergibt — zwischen 941 und 960 erfolgt sein muß17, also in
16 MG DD Otto I S. 291 f. nr. 211; wörtliche Übernahme hieraus in MG DD Otto I
S. 402 f. nr. 288 vom 2. Juni 965.
17 Papst Stephan VIII. bestätigte bereits im Jahre 941 einmal dem Kloster Bouxières
seinen Besitz. In jener Bestätigungsbulle (Bouquet, Recueil des Historiens des
Gaules et de la France IX S. 224), in der verschiedene der auch in dem Diplom
Ottos I. genannten Besitzungen schon erwähnt und dem Kloster bestätigt werden,
Bivin
Richildis
QD Karl d.K.
Boso v. d.
Provence
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