Full text: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen (4)

Hugo, Gerbardus, Mathfridus verkommen. Es handelt sich jedoch um eine Fäl¬ 
schung vom Ende des 12. Jahrhunderts, und ihre Benutzung für eine solche 
genealogische Frage ist hinfällig159. Es fehlt demnach jede quellenmäßig gesicherte 
Grundlage. Zugleich entsteht bei diesem System für Graf Gerhard von Metz und 
Eva von Luxemburg die gleiche Nahehe, auf deren Unmöglichkeit wir soeben 
bei der Kritik an der Tafel von Crollius hingewiesen haben. 
W, WITTE entwickelte 1893 das umseitig wiedergegebene Schema160. 
Sein System beruht vornehmlich auf dem Gedanken, daß die Lothringerherzöge 
Mannesstammnachkommen der alten Herzoge vom Elsaß, der Etichonen, waren, 
und stellt nur eine Verbindung durch die unbekannte Gemahlin Eberhards vom 
elsässischen Nordgau zu den alten Grafen von Metz her, indem jene Gemahlin als 
Tochter Adalberts von Metz aufgefaßt wird. Witte leugnet die Brauchbarkeit der 
Urkunde von 960, die die Wigerich-Tochter Liutgard ausstellen ließ und in der 
sie zwei seniores — Adalbert und Eberhard — erwähnt, für die Ermittlung der 
Gemahlin Eberhards vom elsässischen Nordgau. Er scheint dabei einem System¬ 
zwang gefolgt zu sein161 162. Gleichzeitig übersieht er die zwingenden Argumente, die 
uns oben schon veranlaßten, gerade jene Urkunde zur Erklärung der bezeugten 
Verwandtschaft zwischen den Dagsburg/Egisheimern und den Luxemburgern in 
Anspruch zu nehmen. Somit ist die von ihm gebotene Verbindung zu dem 944 
erschlagenen Adalbert von Metz eine erwiesenermaßen falsche Behauptung und 
hinfällig. Desgleichen entstehen chronologische Schwierigkeiten, wenn man die 
Grafen Gerhard und Adalbert sowie ihre Schwester Adelheid als Geschwister 
des Hugo raucus auffassen will182. Da nämlich Leo IX. im Jahre 1002 geboren 
159 MG DD Otto III. S. 753 f. nr. 325. Diese Namen stehen in der Zeugenreihe. Für 
Königsurkunden sind Zeugenreihen in jener Zeit aber noch völlig unüblich, und 
diese Namen sind somit — wie der Herausgeber schon vermerkt — als späte Inter¬ 
polation auszuscheiden. 
160 H. Witte, Genealogische Untersuchungen I S. 65; d e r s., Genealogische Unter¬ 
suchungen II (Jahrb. d. Ges. f. lothr. Gesch. u. Altertumskunde VII, 1895) Tafel I 
zu S. 124. H. Witte, Zur Abstammung des österreichischen Kaiserhauses, in: 
MIÖG 17 (1896) S. 389, stellt eine Bekräftigung der Thesen der beiden erstge¬ 
nannten Arbeiten gegenüber den Ausführungen Krügers dar. Sein System hat 
freilich schon ältere Vorläufer, die hier übergangen werden können; vgl. hierzu 
schon W. Gisi, Guntramnus comes, in: Forschungen z. deutschen Geschichte 26 
(1886) S. 287 — 297. 
161 Hätte Witte Liutgard als Gemahlin Eberhards anerkannt, so hätte sein System 
freilich zur Annahme einer Nahehe 2. kanonischen Grades bei Graf Gerhard von 
Metz führen müssen (vgl. unten Anm. 206). Dem wollte er durch seine Leugnung 
der Brauchbarkeit jener Urkunde wohl entgehen. 
162 Dies wird übrigens auch in den genealogischen Tafeln bei P. P. Brücker, 
L’Alsace et l’eglise au temps du pape Saint Leon IX I {1889) S. 323, getan. Somit ist im 
folgenden auch dessen Anordnung mitbesprochen. — Auf S. 343 weicht sein System 
aber insofern von dem Wittes ab, als dort Eberhard vom elsässischen Nord¬ 
gau nicht mit einer Tochter des Grafen Adalbert von Metz verheiratet erscheint; 
Eberhard tritt uns dort vielmehr als Gemahl einer namentlich nicht genannten, aber 
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