Full text: Die Anfänge des Hauses Habsburg-Lothringen

noch lange keine Gesetzmäßigkeiten. Erst die Kombination von Argumenten 
aus der Besitzgeschichte und der Namengebung, dazu Beobachtungen aus dem 
politischen Verhalten von Personen zueinander, deren Verwandtschaftszusam¬ 
menhang man vermutete, u. a. m. konnten gelegentlich weiterführen. Indes sind 
diese Möglichkeiten begrenzt und überdies — wo besonders gut möglich: d. h. 
für die wichtigsten Adelsfamilien, deren Besitzstand, Namengut und politische 
Bedeutung in den Quellen faßbar sind — auch schon zur Erweiterung des 
genealogischen Grundwissens angewandt worden. Die herkömmliche genealogi¬ 
sche Forschung — vor allem für die Familien des höchsten Adels des Früh- und 
Hochmittelalters — ist somit vielfach am Rande der Erkenntnismöglichkeiten 
angelangt. 
In dieser Situation ist es höchst bedeutsam, daß uns eine kleine Gruppe von 
Quellen erhalten ist, die — geschrieben ohne die Intention, Geschichte über¬ 
liefern zu wollen — manche wertvolle historische Nachricht (wenn auch oft nur 
andeutungsweise) überliefern und vor allen Dingen ein immenses genealogisch 
auswertbares Material enthalten: die Libri memoriales! Erhalten sind uns solche 
aus den alemannischen Klöstern Reichenau, St. Gallen und Pfäfers, aus St. Peter 
in Salzburg, aus Santa Giulia in Brescia, aus Durham in England und — was 
für unseren Betrachtungsbereich von besonderer Wichtigkeit ist — aus dem 
Nonnenkloster Remiremont in den Südvogesen4. Diese liturgischen Bücher, 
denen noch manche Evangeliare und Missalien mit Randeinträgen memorial¬ 
buchähnlichen Charakters zur Seite zu stellen sind, enthalten nämlich die vielen 
Namen aller derjenigen, die eine kirchliche Gemeinschaft in ihr Gebetsgedenken 
einschloß: — die Namen von Äbten und Äbtissinnen sowie von verbrüderten 
Klostergemeinschaften, die Namen von Königen und hohen Adligen mit ihrem 
Gefolge, die sich anläßlich eines Besuches in das Gebetsgedenken eines Klosters 
aufnehmen ließen, wie besonders auch diejenigen von frommen Stiftern und 
Schenkern, die durch irgendeine Gabe das Gebet der Mönche, Kleriker oder 
Nonnen für sich und ihre engsten Angehörigen erstrebten. Sehr genau ergibt 
sich dies aus den Bestimmungen über die Führung eines solchen Gedenkbuches 
im Frauenkloster Remiremont. Der Liber memorialis jenes Klosters überliefert 
z. B., daß eine Messe täglich für alle jene zu feiern war, qui hunc locum pro 
amore Dei ad usus monacharum de rebus suis ditaverunt vel suas nobis seu ante- 
cessaribus nostris largiti sunt %lemosinis (also für die Schenker und Stifter) sive 
4 Vgl. G. Tellenbach, Liturgische Gedenkbücher als historische Quellen, in: 
Melanges Eugene Tisserant V (Studi e testi 235, 1964) S. 389 ff., mit den Angaben 
zu den Editionen dieser Codices und den bisherigen Arbeiten zu ihrer Erschließung; 
jetzt bes. auch K. S c h m i d, Probleme der Erforschung frühmittelalterlicher Ge- 
denkbücher, in: Frühmittelalterliche Studien I (1967) S. 365—405. — Eine Edition 
des Liber memorialis von Remiremont, bearbeitet von E. Hlawitschka, 
K. S c h m i d und G. Tellenbach, erscheint demnächst in der Reihe MGH 
Antiquitates. 
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