Full text: Parteien und Politik im Saargebiet unter dem Völkerbundsregime 1920 - 1935

Zweites Kapitel 
Die Mitwirkung der Parteien bei der gesetzlichen Ausgestaltung 
der innersaarländischen Verhältnisse 
1. Die Voraussetzungen des Einflusses der politischen Parteien 
auf die Gesetzgebung 
In den Jahren nach 1925 klang die europäische Erregung um die Saar ab. 
Die Bemühungen des Völkerbundssekretariates um die Neutralisierung des 
Verwaltungssystems der Saar und die deutsch-französische Entspannung 
trugen zur Beruhigung der internationalen Atmosphäre und der Situation 
an der Saar bei. Auch für die politischen Parteien traten die Probleme der 
innersaarländischen Verhältnisse stärker in den Vordergrund. Es mußte sich 
nun zeigen, was für die weitere innenpolitische Entwicklung im Kampf um 
die Einspielung des Systems gewonnen worden war. Der Rahmen für die 
Mitwirkung der politischen Parteien auf der Ebene der Gesetzgebung war 
zwar juristisch insofern nicht grundlegend geändert worden, als der Saar¬ 
bevölkerung auch hinfort keine legislativen Befugnisse zustanden. Die 
Schaffung des Landesrates, das Petitionsrecht an den Rat und die Tätigkeit 
der Delegationen der politischen Parteien in Genf bedeuteten aber erwei¬ 
terte Einflußmöglichkeiten. Auf dieser Basis bildeten sich im Zusammen¬ 
wirken zwischen Regierungskommission, Landesrat und Völkerbundsrat 
gewisse Grundzüge heraus, die nicht allein aus den rechtlichen Fixierungen1, 
sondern auch aus dem tatsächlichen Verhalten und aus praktischen Erwä¬ 
gungen erwuchsen. 
Voraussetzungen bei der Regierungskommission 
Die Regierungskommission unterschied sich auch weiterhin sowohl in der 
Art ihrer Berufung, die vollständig unabhängig von der Volksvertretung 
erfolgte, wie durch den Umfang ihrer Kompetenzen in Verwaltung und 
Gesetzgebung von allen demokratischen Regierungen. Sie behielt den Cha¬ 
rakter einer volksfremden Regierung, der nicht nur durch die fremde 
Nationalität vier ihrer Mitglieder, sondern auch durch die Tatsache ver¬ 
stärkt wurde, daß diese Völkerbundsbeamte ihre Fähigkeiten und Erfah¬ 
rungen in anderen Ländern, unter anderen Verhältnissen und durch andere 
Arbeiten erworben und erwiesen hatten, ehe sie an die saarländischen Auf¬ 
1 Eine genaue juristische Untersuchung und Abgrenzung der Rechtsstellung und der 
Kompetenzen der Regierungskommission und des Landesrates sind das Haupt¬ 
anliegen der Arbeit von Katsch, a. a. O., bes. S. 53—148. Diese Fragen werden 
hier nur soweit dargestellt, wie sie für die politische Entwicklung und den Einfluß 
der Saarparteien von Bedeutung waren. 
88
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.