Full text: Parteien und Politik im Saargebiet unter dem Völkerbundsregime 1920 - 1935 (3)

— die Konzeption, die gleich am Anfang in Rat und Sekretariat des Völker¬ 
bundes für die Verwaltung des Saargebiets vertreten wurde: Die internatio¬ 
nale Regierungskommission sollte trotz ihrer Verantwortlichkeit vor dem 
Rat des Völkerbundes eine möglichst weitgehende Selbständigkeit in der 
Wahrnehmung ihrer Aufgaben besitzen. Dieser Standpunkt wurde sowohl 
in der von dem Generalsekretariat ausgearbeiteten Instruktion4 des Rates 
für die Mitglieder der Kommission wie in der Praxis bis Ende 1921 fest¬ 
gehalten. Er lag im Vertrag insofern mitbegründet, als dieser der Kommis¬ 
sion als unparteiisches Organ des Völkerbundes uneingeschränktes Inter¬ 
pretationsrecht in allen strittigen Fragen des Saarstatuts gab (§ 33)5. Die 
Auswahl und Ernennung der Mitglieder der Regierungskommission durch 
den Rat des Völkerbundes stellte nun aber bereits keine reine Verwaltungs¬ 
maßnahme dar, sondern erwuchs aus der politischen Konstellation, wie sie 
im Anfangsstadium des Völkerbundes gegeben war. Die Vereinigten Staaten 
waren dem Völkerbund nicht beigetreten. Der ursprüngliche Plan, den ame¬ 
rikanischen Professor Haskins, der entscheidend an der Ausarbeitung des 
Saarstatuts beteiligt gewesen war, zum Präsidenten der Regierungskommis¬ 
sion zu berufen6, ließ sich nicht realisieren. Frankreich und England besaßen 
so im Völkerbund ein unbedingtes Übergewicht, und die erste Kommission 
wurde nach den Wünschen des Hauptinteressenten Frankreich zusammen- 
Der Völkerbund ist nicht für Verwaltungstätigkeit geschaffen.“ (Parliamentary De- 
bates, House of Commons, Voi. 163 Nr. 56 p. 2629—2744, hier zitiert nach der 
Übersetzung von Plotho, Saar- und Ruhrfrage im englischen Unterhaus, Potsdam 
1923, S. 10). Diese Betrachtungsweise Lord Cecils wurde weder im englischen Unter¬ 
haus noch in der Ratsdebatte vom Juli 1923 in die Diskussion einbezogen. Ein ähn¬ 
licher Standpunkt leuchtete auf, als Helmer Rosting, der damals Direktor der 
Minoritätenabteilung im Völkerbundssekretariat und folglich zuständig für die Saar 
war, im April 1929 einen Vortrag in Genf über das Saargebiet und den Völkerbund 
hielt und das Saargebiet und Danzig als „Findelkinder“ des Völkerbundes bezeichnete. 
Er klammerte die Saaraufgabe ganz ausdrücklich aus jenen Aufgaben des Völker¬ 
bundes aus, die aus dem Vertrag und der Idee des Völkerbundes hervorgehen, und 
bezeichnete sie als Verwaltungsauftrag an den Völkerbund (Durchschlag des Vortrags 
in UNO-Archiv, Genf, Files P.A., S. 67). Dieser Gesichtspunkt ist in der Saarliteratur 
nicht auf gegriffen worden, obwohl m. E. in ihm einer der Schlüssel zum Verständnis 
des ganzen Systems liegt. 
4 Hier hieß es: „Le Conseil de la Société des Nations estime qu’il n’est ni nécessaire 
ni opportun de donner à l’avance à la Commission des instructions détaillées en dehors 
de celles qui figurent à l’Annexe, avant de se pouvoir baser sur l’expérience acquise.“ 
S.D.N. J.O. 1,2 (1920), S. 50; Deutsches Weißbuch, S. 70. 
5 Ch. H. Haskins, The Saar Territory as it is today, in Foreign Affairs 1,2 (1922), 
S. 48, betonte besonders, daß die Schöpfer des Vertragswerkes die Absicht hatten, 
eine starke Regierungskommission zu schaffen, die von der Einmischung des Rates 
des Völkerbundes sicher sei. Die Kontrollfunktion des Rates komme lediglich in 
seinem jährlichen Ernennungsrecht zum Ausdruck. Aus den Vertragsbestimmungen 
leiten die Selbständigkeit der Kommission ab: Allot, a. a. O., S. 145—162. Allot 
geht so weit, daß er jede Erweiterung des Aufsichtsrechtes des Rates über die Er¬ 
nennung der Kommission hinaus als eine Verbiegung der Vertragsbestimmungen 
ansieht. Er führt aus, Wilson habe an der Saar dem Völkerbund eine Aufgabe zu¬ 
weisen wollen, um ihm einen Inhalt zu geben; daraus erkläre sich psychologisch, daß 
der Rat an der Saar nach einer Erweiterung seiner Kompetenzen strebe. Bisse hop, 
a. a. O., S. 28 30; Coursier, a. a. O., S. 46; vgl. auch: H. Katsch, Regierung 
und Volksvertretung im Saargebiet. (Leipziger rechtswissenschaf diche Studien, 
Heft 57), Leipzig 1930, S. 58 ff. 
6 W a m b a u g h, a. a. O., S. 73 ; M. L a m b e r t, a. a. O., S. 108. 
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