Full text: Parteien und Politik im Saargebiet unter dem Völkerbundsregime 1920 - 1935 (3)

Anlage 5 
Programmatische Erklärungen der Landesratsfraktionen 
in der ersten Sitzung des Landesrates des Saargebietes am 19. Juli 1922 
Landesrat d. Saargeb., Sten. Ber. v. 19. 7. 1922, S. 30—49 
Zentrumspartei (Levacher) 
„Die Zentrumsfraktion ist nach den Grundsätzen und der Vergangenheit 
ihrer Partei eine Fraktion der positiven Mitarbeit. Sie erklärt daher ihre 
aufrichtige Bereitwilligkeit, mit der Regierungskommission zum Wohle der 
Saarbevölkerung zusammenzuarbeiten, vorausgesetzt, daß die Regierungs¬ 
kommission die ihr vom Völkerbund vorgezeichnete Aufgabe: 
,weder eine andere Pflicht, noch ein anderes Interesse 
als die Wohlfahrt des Saargebietes zu kennen/ 
in streng loyaler Weise erfüllt. 
Die soeben verlesene Botschaft hat uns trotz ihrer verbindlichen Form ent¬ 
täuscht. Das einzige Positive ist das nochmalige scharfe Hervorheben der 
Tatsache, daß der Tätigkeit des Landesrates äußerst enge Grenzen gezogen 
sind, die es ihm unmöglich machen, zum Wohle der Saarbevölkerung zu 
arbeiten. Die Fraktion erwartet von der Regierung, daß sie sich für eine 
baldige Abänderung der Verordnung über die Bildung des Landesrates vom 
24. März ds. Js. beim Völkerbundsrat einsetzt, da diese Verordnung unsere 
politischen Rechte stärker einschränkt, als es nach dem Vertrag von Ver¬ 
sailles zulässig ist. 
Wir verlangen vor allem das Recht der Interpellation, der Beschwerde, der 
Initiativanträge und die Unverletzlichkeit der Abgeordneten. Wir verlangen 
weiter, daß die Tagesordnung nur mit unserem Einverständnis festgelegt 
wird. 
Gegen die Ernennung des Präsidenten des Landesrates durch die Regierungs¬ 
kommission protestieren wir entschieden. Wir erkennen darin einen Verstoß 
gegen die elementarsten Rechte der Volksvertretung. Mag der Ernannte 
unserer Partei auch angehören, so erblicken wir in ihm nur den von der 
Regierungskommission ernannten Beamten und behalten uns ihm gegenüber 
vollständig freie Hand vor. Den schärfsten Einspruch aber müssen wir 
erheben gegen den Artikel 4 der Regierungsverordnung, weil er die nicht im 
Saargebiet geborenen abstimmungsberechtigten Saardeutschen von der 
Wählbarkeit ausschließt. Der Vertrag von Versailles macht mit einer ein¬ 
zigen, das saarländische Mitglied der Regierungskommission betreffenden 
Ausnahme, in rechtlicher Beziehung gar keinen Unterschied zwischen hier 
geborenen und nicht hier geborenen Bewohnern des Saargebietes. Bei dieser 
Gelegenheit erklären wir feierlich, daß wir vollständig auf dem Boden der 
bisherigen Politik unserer Partei stehen, mögen ihre Führer dem hiesigen 
Gebiet entstammen oder nicht. 
Wir billigen insbesondere die von unserer Partei in Gemeinschaft mit den 
anderen deutschen Parteien unternommenen Schritte beim Völkerbunds¬ 
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