daß die indirekten Steuern wesentlich geringer als geplant erhöht wurden46.
Die folgenden Jahre waren an der Saar von einer wirtschaftlich günstigen
Entwicklung gekennzeichnet. Das führte im Steuerwesen zu weiteren steuer¬
lichen Entlastungen nach den Wünschen der Bevölkerung. Bereits die Jahre
1927 und 1928 brachten gewisse neue Erleichterungen in Lohn- und Ein¬
kommensteuer und erste Erleichterungen in den indirekten Steuern. Die
Regierungskommission hatte die Steuersenkungen im Hinblick auf die Kür¬
zung der Löhne und Gehälter vorgenommen47. Außerdem wurde das Pro¬
blem der sog. Luxussteuer, gegen die der Landesrat immer wieder Stellung
genommen hatte48, auf gegriffen und eine Lösung mit Zustimmung der
Bevölkerung erstrebt. In langen Verhandlungen zwischen Vertretern der
Regierungskommission, des saarländischen Wirtschaftslebens und der fran¬
zösischen Zollverwaltung wurde ein Kompromiß erarbeitet, der der Auf¬
fassung des Landesrats, daß diese Zollgebühr nicht dem saarländischen Recht
entspreche, Rechnung trug49. In den folgenden Jahren wurde die Luxus¬
steuer nochmals gesenkt und schließlich am 22. August 1934 ganz beseitigt50.
1929/30 führte die Regierungskommission eine weitere große Steuerreform
durch. Sie griff die Forderungen nach einer umfassenden Steuerreform und
Steuersenkung, die im Landesrat oder von Vertretern von Berufs- und Wirt¬
schaftsorganisationen wiederholt angemeldet worden waren, auf51. In ihrem
Bericht nach Genf legte die Regierungskommission dar, sie habe diese
Wünsche nicht berücksichtigen können, ehe die Stabilisierung der Währung
erreicht, die Beamtenbesoldung endgültig geregelt und ein Überblick über
die Höhe der Zolleinnahmen nach dem Abschluß der deutsch-französischen
Zollvereinbarungen gewonnen worden sei52. Diese Voraussetzungen seien
erst seit 1929 gegeben. Die Steuerreform53 brachte im wesentlichen eine
Ermäßigung der Einkommen- und Lohnsteuer und der Gewerbesteuer und
ersetzte in der Einkommensteuer das alte Klassensystem durch die stufen¬
weise Progression. Außerdem wurde auch eine gewisse Ermäßigung der
indirekten Steuern vorgenommen. Die Regierungskommission entsprach in
ihrer endgültigen Beschlußfassung den Voten des Landesrates, soweit es ihr
eben tragbar erschien, so daß die Steuerermäßigung die ursprünglichen
Regierungsvorlagen erheblich überschritt. Eine Berücksichtigung aller aus¬
gesprochenen Wünsche wäre finanziell untragbar gewesen, da fast alle
46 S.D.N. J.O. VII,9 (1926), S. 1123.
47 Beridhte der Regierungskommission zu diesen Erleichterungen: S.D.N. J.O. VIII,6
(1927), S. 683; VIII,9 S. 1048; VIII,12 S. 1642; IX,12 (1928), S. 2013.
48 Landesrat d. Saargeb., Sten. Ber. v. 11. 2. 1926, S. 26f. u. S. 30; v. 13. 4. 1926, S. 30 ff.
49 S.D.N. J.O. VIII,3 (1927), S. 300.
50 Landesrat d. Saargeb., Sten. Ber. v. 5. 6. 1930, S. 111 ff.; S.D.N. J.O. XI,9 (1930),
S. 1086; XI,12 S. 1188; XV,1 (1934), S. 24.
51 Z. B.: Landesrat d. Saargeb., Sten. Ber. v. 13. 4. 1927, S. 72; v. 2. 6. 1927, S. 80;
v. 8. 7. 1927, S. 130. Die Reg.-Kom. berichtete über diese Wünsche in ihrem 40. Rap¬
port: S.D.N. J.O. XI,3 (1930), S. 276.
52 S.D.N. J.O. XI,3 (1930), S. 276 f.
53 Über die Steuerreform und zu den folgenden Darlegungen: Berichte der Reg.-Kom.:
Ebenda XI,3 S. 276 f.; XI,5 S. 475 ff.; außerdem Landesrat d. Saargeb., Sten. Ber.
v. 20. 12. 1929, S. 358—406.
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