Full text: Parteien und Politik im Saargebiet unter dem Völkerbundsregime 1920 - 1935

daß die indirekten Steuern wesentlich geringer als geplant erhöht wurden46. 
Die folgenden Jahre waren an der Saar von einer wirtschaftlich günstigen 
Entwicklung gekennzeichnet. Das führte im Steuerwesen zu weiteren steuer¬ 
lichen Entlastungen nach den Wünschen der Bevölkerung. Bereits die Jahre 
1927 und 1928 brachten gewisse neue Erleichterungen in Lohn- und Ein¬ 
kommensteuer und erste Erleichterungen in den indirekten Steuern. Die 
Regierungskommission hatte die Steuersenkungen im Hinblick auf die Kür¬ 
zung der Löhne und Gehälter vorgenommen47. Außerdem wurde das Pro¬ 
blem der sog. Luxussteuer, gegen die der Landesrat immer wieder Stellung 
genommen hatte48, auf gegriffen und eine Lösung mit Zustimmung der 
Bevölkerung erstrebt. In langen Verhandlungen zwischen Vertretern der 
Regierungskommission, des saarländischen Wirtschaftslebens und der fran¬ 
zösischen Zollverwaltung wurde ein Kompromiß erarbeitet, der der Auf¬ 
fassung des Landesrats, daß diese Zollgebühr nicht dem saarländischen Recht 
entspreche, Rechnung trug49. In den folgenden Jahren wurde die Luxus¬ 
steuer nochmals gesenkt und schließlich am 22. August 1934 ganz beseitigt50. 
1929/30 führte die Regierungskommission eine weitere große Steuerreform 
durch. Sie griff die Forderungen nach einer umfassenden Steuerreform und 
Steuersenkung, die im Landesrat oder von Vertretern von Berufs- und Wirt¬ 
schaftsorganisationen wiederholt angemeldet worden waren, auf51. In ihrem 
Bericht nach Genf legte die Regierungskommission dar, sie habe diese 
Wünsche nicht berücksichtigen können, ehe die Stabilisierung der Währung 
erreicht, die Beamtenbesoldung endgültig geregelt und ein Überblick über 
die Höhe der Zolleinnahmen nach dem Abschluß der deutsch-französischen 
Zollvereinbarungen gewonnen worden sei52. Diese Voraussetzungen seien 
erst seit 1929 gegeben. Die Steuerreform53 brachte im wesentlichen eine 
Ermäßigung der Einkommen- und Lohnsteuer und der Gewerbesteuer und 
ersetzte in der Einkommensteuer das alte Klassensystem durch die stufen¬ 
weise Progression. Außerdem wurde auch eine gewisse Ermäßigung der 
indirekten Steuern vorgenommen. Die Regierungskommission entsprach in 
ihrer endgültigen Beschlußfassung den Voten des Landesrates, soweit es ihr 
eben tragbar erschien, so daß die Steuerermäßigung die ursprünglichen 
Regierungsvorlagen erheblich überschritt. Eine Berücksichtigung aller aus¬ 
gesprochenen Wünsche wäre finanziell untragbar gewesen, da fast alle 
46 S.D.N. J.O. VII,9 (1926), S. 1123. 
47 Beridhte der Regierungskommission zu diesen Erleichterungen: S.D.N. J.O. VIII,6 
(1927), S. 683; VIII,9 S. 1048; VIII,12 S. 1642; IX,12 (1928), S. 2013. 
48 Landesrat d. Saargeb., Sten. Ber. v. 11. 2. 1926, S. 26f. u. S. 30; v. 13. 4. 1926, S. 30 ff. 
49 S.D.N. J.O. VIII,3 (1927), S. 300. 
50 Landesrat d. Saargeb., Sten. Ber. v. 5. 6. 1930, S. 111 ff.; S.D.N. J.O. XI,9 (1930), 
S. 1086; XI,12 S. 1188; XV,1 (1934), S. 24. 
51 Z. B.: Landesrat d. Saargeb., Sten. Ber. v. 13. 4. 1927, S. 72; v. 2. 6. 1927, S. 80; 
v. 8. 7. 1927, S. 130. Die Reg.-Kom. berichtete über diese Wünsche in ihrem 40. Rap¬ 
port: S.D.N. J.O. XI,3 (1930), S. 276. 
52 S.D.N. J.O. XI,3 (1930), S. 276 f. 
53 Über die Steuerreform und zu den folgenden Darlegungen: Berichte der Reg.-Kom.: 
Ebenda XI,3 S. 276 f.; XI,5 S. 475 ff.; außerdem Landesrat d. Saargeb., Sten. Ber. 
v. 20. 12. 1929, S. 358—406. 
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