rungsinstitutionen und beteiligte sich auch direkt an den Pensions- und
Rentenzahlungen, insgesamt leistete es nach der Auffassung der Regierungs¬
kommission einen Zuschuß von 60 Millionen Francs. Auch die Knappschafts¬
pensionen waren in diese Regelung einbegriffen. Durch diese Abmachung
konnten die Leistungen wesentlich erhöht werden und konnte eine weitere
Angleichung an die deutsche Versicherungsgesetzgebung erfolgen104. Das
Drängen der Gewerkschaften hatte aber auch dazu geführt, daß der Arbei¬
terschaft im Saargebiet einmalig eine Unterstützungssumme ausgezahlt
wurde105. Die Gelder wurden von der Reichsregierung an die Zentralgewerk¬
schaften und von diesen an die saarländischen Gewerkschaftsführer gezahlt,
die sie verteilten. Die Regierungskommission war über diese Maßnahme, die
von entsprechend unklugen Äußerungen saarländischer Gewerkschaftsführer
begleitet war, empört, verlangte Auskunft in Berlin und berichtete an den
Völkerbund. Die Erwiderung der Reichsregierung zeigte, daß diese nur
ungern dem Drängen der Gewerkschaften nachgegeben hatte und daß der
Gedanke, auf diese Weise alle Sonderunterstützungen für die Saararbeiter-
sdhaft, insbesondere auch die Grenzgängerunterstützung zu beenden, eine
Rolle gespielt hatte106. Auch in Zukunft wandten sich die Saarparteien und
die Gewerkschaften in schwierigen sozialen Lagen an das Deutsche Reich um
Hilfe, so besonders im Frühjahr 1928 wegen der beginnenden Weltwirt¬
schaftskrise. Man erreichte einen Mehrabsatz von Kohle in Deutschland und
wünschte außerdem Bemühungen der Reichsregierung um die Einführung
der deutschen Arbeitslosengesetzgebung an der Saar107. Als die Brüningschen
Sparmaßnahmen 1931 für die Sozialversicherungen im Saargebiet durch die
Regierungskommission in konsequenter Anwendung der Heidelberger Ab¬
rede teilweise übernommen wurden, erreichten die Saarparteien und Ge¬
werkschaften, daß Deutschland die alten Sätze für das Saargebiet etwas
länger zahlte108.
104 S.D.N. J.O. IX,8 S. 1344f.; IX,12 S. 2019; X,9 (1929), S. 1338.
105 S.D.N. J.O. IX,8 (1928), S. 1340—1347, hier sind auch die Sonderstellungnahme Koß-
manns und die Antwort der Reichsregierung abgedruckt. Die Besprechung der An¬
gelegenheit innerhalb der Regierungskommission in Com. d. Gouv. Pr.-V. v. 5. 10.
1927, S. 532—538; v. 12. 10. 1927, S. 554.
106 S.D.N. J.O. IX,8 S. 1346 f.: Die Wünsche der Saarbevölkerung seien wegen der
Kürzung der Löhne, der Feierschichten und der Entlassungen im Bergbau immer
dringender geworden, man habe deshalb die Hilfsaktion über die Gewerkschaften und
die gleichzeitige Einstellung der „Saargänger“-Unterstützung beschlossen. Die „Saar-
gänger“-Zulage war als Unterstützung für die Fahrtkosten und die Einbußen beim
Umtausch des Geldes denjenigen Arbeitern gezahlt worden, die im Saargebiet arbei¬
teten, aber außerhalb des Gebietes wohnten. Darüber auch S.Z. Nr. 75 v. 16. 3. 1928:
„Die Not der Saargrenzgebiete“ und P. Keuth, Der Kampf um den Saarmarkt,
in Kloevekorn, a. a. O., S. 292 u. S. 328; außerdem AStA München MW 16 290 u. 8262.
107 S.L.Z. Nr. 2 v. 3. 1. 1928: „Der Hilferuf des Saarzentrums“ (Telegramme des Saar¬
zentrums an Marx, den Direktor der Reichsbahnverwaltung und an die Zentrums¬
fraktion des Reichstages); Volksstimme Nr. 65 v. 16. 3. 1928: „Saarfragen im Haus¬
haltsausschuß“ (Die Saargängerunterstützung wird ab 1. Februar 1928 wieder ge¬
währt. Abnahme von Saarkohle durch das Reich. — Notstandsarbeiten im Saar¬
grenzgebiet).
108 S.D.N. J.O. XIII,6 (1932), S. 1126. Außerdem: A.A. II. Bes. Geb., Saargebiet, Pol.
Angelegenheiten, Bd. 41: II SG 61. Koßmann war empört, daß man die Hilfe des
Reiches in Anspruch nahm, obwohl es im Deutschen Reich schlechter ginge als an
der Saar.
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