Werk und die Zollstundungen erreichte96 und Deutschland sich zur Be¬
treuungsaktion für die Beamten entschloß97, drängten besonders die Zen¬
trumspartei und die Sozialdemokraten auf entsprechende Hilfe für die
Arbeiterschaft98. Man wandte sich mit weiteren Gesuchen an die Deutsche
Reichsregierung99, nachdem bereits Reichstagsmitglieder für das Anliegen
der Verbesserung der saarländischen Versicherungen aktiviert worden
waren100. Auf Grund dieser Schritte kam es am 5. Mai 1927 durch Reichs¬
kabinettbeschluß zur Bildung eines Saarausschusses aus Vertretern der Saar¬
parteien, der Gewerkschaften und der Handelskammer; der Ausschuß sollte
die Reichsregierung in Saarangelegenheiten beraten101. In der ersten Sitzung
des Saarausschusses forderten die saarländischen Gewerkschaftsvertreter eine
direkte Finanzhilfe für die Saararbeiterschaft, während der Fachreferent,
Ministerialdirektor Dr. Grieser, nur von der Bereitschaft der Reichsregierung
zur Hilfe in den Sozialversicherungen sprach102. Die saarländischen Be¬
mühungen hatten noch 1927 zwei große Erfolge: Am 13. Oktober 1927 kam
es zur Heidelberger Abrede103 zwischen der Regierungskommission des
Saargebietes und der Deutschen Regierung. Das Deutsche Reich zahlte auf
Grund dieser Vereinbarung gewisse Beträge an die saarländischen Versiche-
96 Vgl. darüber unten S. 145 f.
97 S.D.N. J.O. VIII,3 (1927), S. 299f.; Das Deutsche Reich hatte der Regierungskom¬
mission im Juli 1926 mitgeteilt, daß es den Beamten, die es der Regierungskommis¬
sion zur Verfügung gestellt habe, eine Hilfe in Reichsmark zukommen lassen wolle.
Die Regierungskommission trat daraufhin in Verhandlungen mit der Reichsregierung,
und man einigte sich in Trier dahingehend, daß die Regierungskommission allen
Beamten und Angestellten im Saargebiet eine einmalige außerordentliche Zulage zahle
und das Deutsche Reich von dieser Zulage die Summe für die aus dem deutschen
Dienst beurlaubten Beamten zur Verfügung stelle. Zu dieser Entwicklung war es
gekommen, weil die Beamtengehälter im Saargebiet nicht den deutschen entsprachen,
die Bemühungen bei der Regierungskommission zwar wesentliche Verbesserungen,
aber keine vollständige Angleichung gebracht hatten. Da Kabinettsbeschlüsse des
Deutschen Reiches, Preußens und Bayerns vom Oktober und November 1920 Vor¬
lagen, die den Beamten die alte Rechtsstellung zusicherten, geriet das Deutsche Reich
in Schwierigkeiten, als die Beamten aus dem Saargebiet sich nach Berlin wandten.
98 Landesrat d. Saargeb., Sten. Berichte v. 22. 11. 1926, S. 13, u. bes. v. 16. 12. 1926,
S. 68: Hier wird berichtet von der Erregung der Arbeiter über die Zulage für die
Beamtenschaft; Zentrum und Sozialdemokraten stellten Anträge für die Arbeiter¬
schaft und verhandelten in diesem Sinne mit Koßmann.
99 A.A., II Bes. Geb.: Saargebiet, Gründung des Saarausschusses, Bd. 1: II SG 1104.
100 Landesrat d. Saargeb., Sten. Ber. v. 5. 8. 1925, S. 19: Hier Hinweis auf den Beschluß
des Reichstages v. 17. 7. 1925, durch den folgende Vorlage des sozialpolitischen Aus¬
schusses angenommen wurde: „Der Reichstag möge beschließen, die Regierung zu
ersuchen, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln darauf hinzuweisen, daß die
Lage der Rentenempfänger des Saargebietes nach Möglichkeit der der Rentenempfän¬
ger im übrigen Reichsgebiet angepaßt wird.“
101 Vgl. Anm. 99: Die Rolle des Saarausschusses wurde im Aktenstück II SG 1321 folgen¬
dermaßen umrissen: „Alle Reichsressorts haben dafür zu sorgen, daß in keiner das
Saargebiet berührenden Frage von erheblicher Wichtigkeit Entscheidungen getroffen
werden, ohne daß vorher den Vertretern des Saargebietes Gelegenheit zur Erörterung
gegeben worden ist.“ Tatsächlich ist der Saarausschuß in Zukunft aber selten ein¬
berufen worden; er erlangte nur eine gewisse Bedeutung zur Geltendmachung der
saarländischen Vorstellungen vor den deutsch-französischen Saarverhandlungen. Nähe¬
res darüber unten S. 227. In der Saarliteratur findet sich nur bei Katsch, a. a. O.,
S. 109, Anm. 1, ein Hinweis auf die Gründung dieses Ausschusses.
102 A.A., a. a. O., II SG 1293, Aufzeichnung über die Sitzung mit den Saarvertretern
am 13. 5. 1927.
103 Amtsblatt der Reg.-Kom. v. 19. 10. 1927, Nr. 41; S.D.N. J.O. IX,3 (1928), S. 290.
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