Full text: Parteien und Politik im Saargebiet unter dem Völkerbundsregime 1920 - 1935

Grundzüge der Stellungnahme der Parteivertreter heraus. Zunächst stimm¬ 
ten alle Parteivertreter, einschließlich der Kommunisten, materiellen Ver¬ 
besserungen im Versicherungs- und Versorgungswesen immer zu79. Vielfach 
wurden in der Landesratssitzung bei solchen Gelegenheiten gegenüber dem 
Regierungsentwurf Anträge auf Erhöhung gestellt80. Überdies wurden auch 
wiederholt strukturelle Umänderungen und Erweiterungen der Regierungs¬ 
vorlage verlangt81. Ähnlich hatte man sich auch in der Frage der Kriegs¬ 
beschädigten verhalten, als man zwar die Regierungsvorlage bejahte, aber 
der Regierung auf Grund der Eingaben der Kriegsbeschädigtenverbände für 
die Zukunft weitere Forderungen und Vorschläge einreichte, die vom Lan¬ 
desrat auch als Anregung für die Gesetzgebung des Deutschen Reiches aufge¬ 
faßt wurden82. Außerdem wurde die Diskussion der Verordnungsentwürfe 
wiederholt dazu benutzt, sämtliche arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen 
Wünsche anzumelden83 und zu ihrer Verwirklichung entsprechende Ma߬ 
nahmen von der Regierungskommission zu fordern, besonders Verhand¬ 
lungen mit dem Deutschen Reich zum Rückanschluß der saarländischen Ver¬ 
sicherungen 84. 
In diesen Diskussionen und in der saarländischen Öffentlichkeit erschienen 
die Maßnahmen der Regierungskommission angesichts der erhobenen Forde¬ 
rungen immer nur als Stückwerk. Der Landesrat begriff sich als Wächter der 
im Friedensvertrag garantierten Rechte der Bevölkerung und als Initiator 
für eine Ausgestaltung der Gesetzgebung nach deutschem Vorbild. Aus dieser 
Haltung entschlossen sich die Parteien und die Gewerkschaften, den uner¬ 
füllten Wünschen durch die Anrufung des Rates des Völkerbundes größeren 
Nachdruck zu verleihen. Am 5. September 1925 wurden eine gemeinsame 
Denkschrift der Zentrumspartei und der Deutsch-Saarländischen Volks¬ 
partei und eine Denkschrift der Gewerkschaften an den Rat des Völker¬ 
bundes gesandt85 und von der saarländischen Delegation im September bei 
einzelnen Ratsmitgliedern dargelegt. In diesen Memoranden waren die 
Unterschiede in den Versicherungsleistungen zwischen Deutschland und dem 
Saargebiet an Hand von statistischem Material aufgezeigt, und für die 
79 Vgl. die Quellenangaben in Anm. 70. 
80 Z. B.: Landesrat des Saargeb., Sten. Bericht v. 27. 6. 1924, S. 25; Einstimmige An¬ 
nahme eines Antrags der Kommunisten: „Allen Kriegsopfern sind aus der Landes¬ 
kasse des Saargebietes auf die in der Novelle vorgesehenen Bezüge 50 %> Erhöhung 
zu gewähren.“ Sten. Bericht v. 31. 3. 1925: Einstimmige Annahme des sozialdemo¬ 
kratischen Antrags, die Drittelungsgrenze in der Unfallversicherung auf 7000 Frs. 
heraufzusetzen. 
81 Vgl. die Forderungen des Landesrates über die Arbeitskammer und über die Knapp¬ 
schaftsversicherungen. 
82 Landesrat des Saargeb., Sten. Ber. v. 27. 6. 1924, S. 17, S. 25, S. 30 f., und S.D.N. 
J.O. V,9 (1924), S. 1194. 
83 Ebenda: Sten. Ber. v. 5. 3. 1924, S. 7 u. 10; v. 16. 3. 1925, S. 13 ff. 
84 Ebenda: Sten. Ber. v. 13. 2. 1925, S. 5f.; v. 5. 8. 1925, S. 4, S. 17 f. 
85 S.D.N. C. 605. M. 193. 1925. I.: Hier beide Denkschriften. Die Zentrumspartei und 
die Deutsch-Saarländische Volkspartei hatten eine selbständige Denkschrift verfaßt, 
weil die Sozialisten aus dem interparteilichen Ausschuß ausgetreten waren. Beide 
Parteien, insbesondere die Röchlingpartei, hatten ein Interesse daran, gerade jetzt als 
sozial fortschrittlich zu erscheinen. Die folgenden Ausführungen stützen sich auf 
diese Denkschriften. 
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