Full text: Parteien und Politik im Saargebiet unter dem Völkerbundsregime 1920 - 1935

vom 23. März 1926 über die religiöse Kindererziehung78 folgte ebenfalls 
der deutschen Gesetzgebung und wurde vom Landesrat bejaht79. Die Re¬ 
gierungskommission wies in ihrem Bericht nach Genf darauf hin, daß es 
wichtig sei, die Einheit der gesetzlichen Regelung in dieser Frage herzu¬ 
stellen, da häufig Kinder aus Deutschland nach einer Übersiedlung ihrer 
Eltern saarländische Schulen besuchten80. Der Abbau der Lehrerseminare in 
Preußen führte auch im Saargebiet zur Umwandlung der Lehrerseminare 
in Höhere Schulen (Landesstudienanstalten)81. Der Plan, eine eigene päd¬ 
agogische Hochschule im Saargebiet zu gründen, wurde fallengelassen, da 
Lehrerüberschuß bestand. Die Saarländer besuchten die pädagogischen Aka¬ 
demien in Preußen und Hessen82. 
Für die innere Gestalt der Volksschule wurde die Erarbeitung eines neuen 
Bildungs- und Arbeitsplanes entscheidend. Er wurde unter Leitung des 
Volksschuldezernenten Dr. Lichthardt mit Kommissionen saarländischer 
Schulleute in den Jahren 1921/22 fertiggestellt83. Es ging vor allem um eine 
Aufnahme der pädagogischen Anregungen, die von der Arbeitsschulbewe¬ 
gung und der Idee des Heimatprinzips im Unterricht ausgegangen waren84. 
Der Plan wurde 1922 veröffentlicht. Er schützte die saarländische Volks¬ 
schule vor einer inneren Erstarrung durch die Isolierung und zeugte von der 
geistigen Auseinandersetzung mit den aktuellen pädagogischen Problemen 
im deutschen Bildungsraum. Er entsprach ähnlichen Bildungsplänen in den 
deutschen Ländern, besonders in Preußen. 
Eine interessante und rein saarländische Neuregelung entsprang aus dem 
Bemühen der Reformkommissionen um die Durchlässigkeit des Schulwesens, 
die Gründung der sog. „Sonderklassen“ 85. In größeren ländlichen Orten des 
Saargebietes wurden für begabte Volksschüler ab dem 5. Schuljahr drei¬ 
jährige Kurse in Französisch oder Latein neben dem Volksschulunterricht 
eingerichtet. Der Unterricht wurde von Lehrern der Höheren Schule erteilt 
und ermöglichte nach erfolgreichem Besuch den Eintritt in die entsprechen¬ 
den Klassen der Höheren Schule ohne Prüfung und ohne Zeitverlust. Diese 
Schulen trugen der besonderen Struktur des Saargebietes Rechnung und 
78 Amtsblatt der Reg.-Kom. 1926, Nr. 174. 
79 Landesrat d. Saargeb., Sten. Ber. v. 11. 2. 1926: Alle Parteien außer den Kommunisten 
stimmten zu. Die Sozialdemokraten hatten zwar gewisse Bedenken gegen die Ver¬ 
ordnung, stimmten ihr aber wegen der Rechtsangleichung an die deutschen Verhält¬ 
nisse unter der Bedingung zu, daß die §§ 135 bis 150 der Deutschen Reichsverfassung 
über das Verhältnis zwischen Kirche und Staat im Saargebiet eingeführt würden 
(ebenda, S. 11—15). 
8° S.D.N. J.O. VII,9 (1926), S. 1126. 
81 Ebenda: III,5 (1922), S. 464. 
82 W. Martin, Um die pädagogische Akademie im Saargebiet, in: Die deutsche Schule 
an der Saar, 5. Jg. 1925/26 S. 102—106 stellt die Entwicklung dieser Frage dar; 
außerdem: Deutsche Schule an der Saar, 6. Jg. 1926/27 S. 179: Saarländer auf der 
pädagogischen Akademie in Bonn. 
83 S.D.N. J.O. III,5 (1922), S. 464. 
84 Bildungs- und Arbeitsplan für die achtklassigen Volksschulen des Saargebietes, grund¬ 
legend dargestellt von praktischen Schulmännern, Saarbrücken 1922: die Grundsatz¬ 
kapitel S. 5—16 handeln von diesen Reformideen. 
85 Berichte der Reg.-Kom. darüber: S.D.N. J.O. IV,7 (1923), S. 756; VIII,9 (1927), 
S. 1051; XVI,4 (1935), S. 525. 
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