Full text: Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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In Wallonien bzw. in der Provinz Luxemburg gibt es keinen Interessenverband der Kommunen, was, 
ähnlich wie in Frankreich, auch auf die Kultur einer „Politik des direkten Drahtes“ der Kommunal Ver¬ 
treter hinauf zur regionalen bzw. nationalen Ebene (s.o.) zurückgefiihrt werden kann. Eine sehr starke 
Form der interkommunalen Zusammenarbeit besteht jedoch in der Form der Gesellschaft IDELUX54, die 
sich als kommunaler Zweckverband mit den Bereichen Gewerbeflächenentwicklung und -Vermarktung, 
Tourismus, Abfall Wirtschaft und Wasserver- bzw. -entsorgung befaßt. Neben ihren 44 Gemeinden ist 
die Provinz Luxemburg an IDELUX beteiligt und stellt einen wichtigen Geldgeber für die interkommu¬ 
nalen Aktivitäten dar (IDELUX 1993:10ff.). 
4.7.2 Zuständigkeiten der Gemeinden 
Trotz der o.g. „tutelle“ genießen die belgischen Gemeinden eine weitreichende Autonomie, garantiert 
durch Artikel 108 der Verfassung Belgiens. So bezeichnet Paul MEYERS (1995:67), Präsident der belgi¬ 
schen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas, Belgien als „un pays où les pouvoirs 
locaux jouissent d'une large autonomie“. Das Kommunalgesetz vom 26. Mai 1989 definiert die Zu¬ 
ständigkeiten des Gemeinderates wie folgt: 
„Le conseil règle tout ce qui est d'intérêt communal; il délibère sur tout autre objet qui lui est soumis 
par l'autorité supérieure“ (Article 117 de la loi communale du 26 mai 1989). 
Diese vage Formulierung läßt einerseits große Spielräume für die Gemeinden, ist gleichzeitig aber 
auch Nährboden für permanente Kompetenzstreitigkeiten: „Die Frage, was im engeren Sinne kommuna¬ 
le Angelegenheiten sind, für die die Gemeinden zuständig sind, ist in Belgien ein ständiger Streitpunkt 
zwischen den staatlichen Gewalten“ (LEPSZY & WOYKE 1985:21). 
Entwurf + Darstellung: Christian SCHULZ (1997) 
Abb. 20: Aufbau der belgischen Territorialverwaltung 
Originär kommunale Aufgaben sind die lokale Polizei, das örtliche Gesundheits- und Sozialwesen 
sowie, innerhalb der vorgegebenen staatlichen Richtlinien, das Bildungs- und Ausbildungswesen. Dar¬ 
54 
= Intercommunale d'Equipement Economique de la Province de Luxembourg
	        
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