Full text: Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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• die Bau und Unterhaltung der Gemeindestraßen; 
• die Vor- und Grundschulen sowie die Erwachsenenbildung; 
• Sozialleistungen für Bedürftige. 
Fakultative Aufgaben, die jedoch von der Mehrzahl der Kommunen wahrgenommen werden, sind 
beispielsweise: 
• das Gesundheitswesen; 
• soziale Einrichtungen wie Kindertagesstätten, mobile soziale Hilfsdienste, Altenpflegeheime; 
• Freizeit und Kultur; 
• der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV); 
• die Strom- und Gasversorgung; 
• der Betrieb von Gemeinschaftsantennen; 
• die Ausweisung von Industriegebieten; 
• die Ausweisung von Naherholungsgebieten (MINISTERE DE LINTERIEUR 1993:5ff.; KONTER 
1995:119ff.). 
Die sozialen Einrichtungen werden in der Regel gemeinschaftlich vom luxemburgischen Staat und 
den Kommunen betrieben und finanziert. Ferner findet im Bereich der Abfallbehandlung eine staatlich¬ 
kommunale Konzertation statt. Die Strom- und Gasversorgung erstreckt sich nur auf den Bereich der 
lokalen Verteilung der vom Staat gelieferten Energie. Darüber hinaus besitzen die Gemeinden keinerlei 
Kompetenzen in den Bereichen Tourismus, Handel und Landwirtschaft. 
Da zahlreiche Gemeinden aufgrund ihrer geringen Größe weder personell noch finanziell dazu in der 
Lage sind, alle vorgenannten Aufgabenbereiche selbständig wahrzunehmen, existieren derzeit 45 soge¬ 
nannte „syndicats de communes“ mit unterschiedlichsten Zielsetzungen, vornehmlich aber in den Berei¬ 
chen Abfallbeseitigung, Krankenhaus wesen, Schulen, ÖPNV und Trinkwasserversorgung (KONTER 
1995:121). 
4.6.3 Finanzielle Ausstattung der Gemeinden 
Die luxemburgischen Gemeindehaushalte basieren etwa zu gleichen Anteilen auf folgenden Finan¬ 
zquellen: 
a) autonome Einkünfte aus Gemeindesteuern, Grundsteuer, Mieteinnahmen, Holz verkauf etc.; 
b) Gemeindeanteil an der Gewerbesteuer (impôt commercial communal, ICC), bestehend aus dem von 
den Gemeinden festzulegenden Hebesatz (taux de majoration), der auf die vom Staat erhobene Ge¬ 
werbesteuer aufgeschlagen wird; 
c) staatliche Gelder aus dem fonds communal de dotation financière (FCDF), in den jährlich 18 % der 
Einkommenssteuer-, 20 % der Kraftfahrzeugsteuer-, 10 % der Mehrwertsteuereinnahmen sowie ein 
zusätzlicher Förderbetrag aus dem Staatshaushalt fließen (KONTER 1995:121). 
Im Jahr 1995 lag der Anteil der Gemeindeeinkünfte aus der Grundsteuer bei etwa 3 %, ca. 52 % 
stammten aus Gewerbesteuereinnahmen und 45 % aus den staatlichen Zuwendungen im Rahmen der 
FCDF. Insgesamt verfügten die luxemburgischen Gemeinden über Einnahmen von umgerechnet etwa 12 
Mio. DM bzw. 3.500 DM pro Einwohner (MINISTÈRE DE L INTÉRIEUR 1997). Zu dieser Grundfinanzie¬ 
rung kommen staatliche Subventionen zu den allgemeinen Betriebskosten (fonctionnement générale), 
für besondere Einrichtungen (équipements spécifiques) in den Bereichen Sport, Umweltschutz etc. so¬ 
wie für die Unterhaltung und den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur. Ferner findet unter den Ge¬ 
meinden ein Finanzausgleich statt (péréquation). So führen beispielsweise Gemeinden mit einem über¬
	        
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