Full text: Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

79 
4.5.2 Zuständigkeiten der Gemeinden 
Den Gemeinden Frankreichs obliegen insbesondere folgende Aufgabenbereiche: 
• Städtebau (Bauaufsicht sowie kommunale Bauleitplanung, d.h. Aufstellung von „Plans d'Occupation 
des Sols (POS)“, vergleichbar einer Mischung aus deutschem Flächennutzungs- und Bebauungs¬ 
plan); 
• Bau und Unterhaltung von Vor- und Grundschulen (écoles maternelles bzw. écoles primaires); 
• Ausweisung von Schutzzonen und Naturschutzgebieten; 
• Finanzierung und Verwaltung von Freizeithäfen; 
• Eingriffsmöglichkeiten in der Wirtschaftsförderung 
(BRÜCHER 1992:188; ALBRECHT 1995a:46; CHABAN-Delmas 1995:91). 
Als hauptsächliche Kompetenz der Gemeinden läßt sich dabei die - seit den De¬ 
zentralisierungsgesetzen - eigenständige Lenkung der Siedlungsentwicklung heraussteilen, wobei die 
kommunalen POS die Inhalte übergeordneter Planungen, beispielsweise eines Schéma directeur 
d'aménagement urbain (SDAU), zu berücksichtigen haben. Diese auf den ersten Blick weitreichenden 
Befugnisse werden durch die Tatsache relativiert, daß die meisten französischen Kommunen aufgrund 
ihrer geringen Einwohnerzahl und der bescheidenen finanziellen Möglichkeiten (s.u.) häufig weder die 
personelle noch die wirtschaftliche Kompetenz besitzen, um von diesen Planungsinstrumenten überhaupt 
Gebrauch machen zu können: „So steht nun die Hauptzahl der französischen Gemeinden (90%) vor der 
Situation, daß sie auch ihre potentiellen Kompetenzen aufgrund ihrer größenbedingten administrativen 
und finanziellen Schwäche nicht einmal ausnutzen können, im Gegenteil: der Staat wird ihnen bei der 
Verwaltung helfen müssen: eine neue Art von tutelle“ (THARUN 1991:10). In diesem Zusammenhang 
nicht unbedeutend ist die Tatsache, daß die französischen Bürgermeister ihr Amt ehrenamtlich ausüben, 
weshalb sie zeitlich und fachlich stärkeren Einschränkungen unterliegen als beispielsweise ihre deut¬ 
schen Kollegen (UTERWEDDE 1991:85). 
Mit anderen Worten: Die Mehrzahl der Kommunen ist auf die fachliche und finanzielle Unterstüt¬ 
zung übergeordneter Stellen der staatlichen Verwaltung (z.B. der Direction Départementale 
d'Équipement (DDE), zuständig für Infrastruktur) angewiesen. AUTEXIER (1993:11) macht hier die 
Grundlage für Kompetenzstreitigkeiten zwischen den Verwaltungsebenen aus: „Die Verteilung der Zu¬ 
ständigkeiten wird dadurch noch undurchsichtiger, daß sich eine weit verbreitete Praxis der Mischfi¬ 
nanzierung zwischen den Gebietskörperschaften und dem Staat, aber auch zwischen den verschiedenen 
Gebietskörperschaften gebildet hat. [...] In dieser Situation ist das Risiko der Kompetenzanmaßung im 
grenzüberschreitenden Bereich nicht zu unterschätzen“. Auf letztgenannten Aspekt wird im Rahmen 
dieser Arbeit noch ausführlicher einzugehen sein. 
Übertragen auf die raum wirksamen Tätigkeiten der Gemeinden formuliert es MOLL (1994:76c) noch 
drastischer: Die Aktivitäten der Gemeinden spielten sich nicht etwa im Rahmen nachvollziehbarer Rau¬ 
mordnungspläne ab, sondern seien abhängig von „den jeweiligen politischen Konstellationen“. Es herr¬ 
sche „quasi ein feudalistisches System im modernen Gewand demokratischer Ordnung: Beziehungen 
und Machtverhältnisse, der ‘gute Draht’, der günstige Augenblick entscheiden, ob eine Stadt für sich 
etwas erreicht“. In diesem Zusammenhang darf das in Frankreich besonders ausgeprägte Phänomen der 
Ämterhäufung (cumul des mandats) nicht unerwähnt bleiben. Zwar wurde die Zahl der Ämter39 mit den 
Dezentralisierungsgesetzen von 1982 auf zwei herabgesetzt. Dennoch gehört der Lokalpolitiker, der 
gleichzeitig einflußreiche Positionen in Paris bekleidet, zu den typischen Erscheinungsbildern des zen¬ 
tralistischen Staatswesens in Frankreich. BRÜCHER (1992:44ff.) bezeichnet sie als „gutplazierte No¬ 
tablen“ und spricht ihnen ob ihres Einflusses in den Entscheidungszentralen eine „periphere Macht“ zu. 
39 
Gemeint sind gewählte Mandate in Gemeinde-, General- und Regionalräten sowie Bürgermeister-, 
Beigeordneten- und Ministerämter.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.