Full text: Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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• Als indirektes politisches Signal kann auch das Engagement des Saarlandes bei der Vorbereitung der 
Ergänzung des Art. 24 GG24 sowie der Entwicklung des Karlsruher Übereinkommens gewertet wer¬ 
den (Lafontaine 1995). Ferner hat das Saarland mit der Änderung seines Kommunalen Selbstver¬ 
waltungsgesetzes im Jahre 1992 eine wesentliche rechtliche Grundlage für die grenzüberschreitenden 
Aktivitäten der Gemeinden und Gemeindeverbände geschaffen (s. Kap. 4.4.6). 
• Die belgische Provinz Luxemburg versucht zur Zeit, Zonen entlang ihrer Außengrenzen zu identifi¬ 
zieren, in denen sich ein relativ starker Austausch mit den Nachbarregionen entwickelt hat, wo sich 
die Bemühungen der Grenzgemeinden in gewisser Weise bündeln lassen und durch die Provinzregie¬ 
rung eine Förderung erfahren können. Die beratende und finanzielle Hilfestellung der Provinz wird 
sich dabei vor allem auf den Bereich Virton / nördliches französisches Departement Meuse sowie die 
belgisch-luxemburgische Grenze im Raum Arlon und Attert konzentrieren. (RINGLET 1996, frdl. 
mdl. Mitteilung) 
Auch wenn es sich hierbei nicht um echte Belege für politische Unterstützung der kommunalen 
grenzüberschreitenden Kooperation handelt, so sind es doch Hinweise darauf, daß die nationalen bzw. 
regionalen Entscheidungsträger die Notwendigkeit der Zusammenarbeit auf der Mikro-Ebene erkannt 
haben und grundsätzlich bereit zu sein scheinen, den lokalen Akteuren entsprechende Handlungsfreihei¬ 
ten einzuräumen, sofern sie ihnen nicht ohnehin verfassungsmäßig zustehen. Inwieweit es dennoch in 
Einzelfällen zu einer Behinderung der kommunalen Aktivitäten kommen kann, wird ein wesentlicher 
Gegenstand der nachfolgenden Analyse sein. 
4.3 Finanzielle Rahmenbedingungen 
4.3.1 Einsatz von Strukturfondsgeldem im Saar-Lor-Lux-Raum 
Große Teile des Untersuchungsraums zählen zu den sogenannten Ziel 2- und Ziel 5b-Gebieten, die in 
den unmittelbaren Genuß von Geldern aus den europäischen Strukturfonds kommen. Darüber hinaus 
profitieren zahlreiche Maßnahmen im Rahmen von Gemeinschaftsinitiativen und Pilotprojekten von den 
Strukturfonds, so z.B. das mit 8 Mio. ECU bezuschußte URBAN-Projekt der Landeshauptstadt Saar¬ 
brücken zur Revitalisierung der Stadtteile Burbach und Malstatt (Gesamtvolumen: 22,5 Mio. ECU) 
(EUROPÄISCHE KOMMISSION 1997:2). Wichtigste Gemeinschaftsinitiative ist in diesem Zusammenhang 
jedoch die Gemeinschaftsinitiative INTERREG, auf die im nachfolgenden Kapitel gesondert eingegan¬ 
gen wird. Das Ziel 2-Programm zur Förderung der Regionen mit rückläufiger industrieller Entwicklung 
wird aus Geldern des EFRE und des ESF gespeist. Es sieht unter anderem „Maßnahmen zur Förderung 
der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit“ vor. Förderungsfähig nach Ziel 2 sind alle NUTS-III- 
Regionen25 
• mit einem Anteil an Industriearbeitsplätzen, der mindestens dem EU-Durchschnitt entspricht, 
• mit einem Rückgang an Industriearbeitsplätzen ab einem bestimmten Bezugsjahr und 
• mit einer Arbeitslosenquote über dem EU-Durchschnitt.26 
24 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.5.1949 
2? NUTS = Nomenclature des Unités Territoriales Statistiques 
Bsp. Frankreich: NUTS 1 = 8 Zones dütudes et d'Aménagement du Territoire 
NUTS II = 22 Regionen 
NUTS III = 96 Departements 
26 Es müssen nicht immer alle Kriterien erfüllt werden. So kommt beispielsweise Luxemburg trotz der 
niedrigsten Arbeitslosenquote in Europa aufgrund seiner Industriestruktur in den Genuß der Ziel 2- 
Förderung.
	        
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