Full text: Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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Versammlung der EuRegio am 26. Februar 1997 eine Resolution, ebenso wie zu der bereits erwähnten 
Forderung nach Ausweitung des Subsidiaritätsprinzips der Maastrichter Verträge auf die regionale und 
kommunale Ebene (EUREGIO 1997a, 1997b). 
Die EuRegio finanziert ihre Arbeit aus Mitgliedsbeiträgen und Zuschüssen (z.B. vom luxemburgi¬ 
schen Staat und der Sparkasse Trier). Der Haushalt umfaßte im Geschäftsjahr 1996 insgesamt 35.431 
ECU, das heißt, daß über das Gehalt der Geschäftsführerin hinaus lediglich die laufenden Miet- und 
Verwaltungskosten abgedeckt werden konnten und kaum Spielraum für sonstige Aktivitäten blieb. Eine 
Förderung von EuRegio, beispielsweise durch INTERREG-Gelder, wird von den regionalen Entschei¬ 
dungsträgem mit großer Skepsis bedacht. So wurde im Jahre 1991 von der Regionalkommission eine 
Förderung (damals noch von COMREGIO) abgelehnt. Staatssekretär EGGERS aus Rheinland-Pfalz 
begründete dies wie folgt: „Die bisher von 'COMREGIO' angekündigten Aktivitäten gingen über die 
originär kommunalen Aufgabenstellungen hinaus, sie zielten im Ergebnis auf eine weitere Vervielfälti¬ 
gung der Institutionen auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ab, was zu verhin¬ 
dern sei" (EGGERS 1991 in AUTEXIER 1993:27). An dieser Haltung hat sich, insbesondere auf rhein¬ 
land-pfälzischer Seite, bis heute wenig geändert. Auch ein Antrag zur Bezuschussung der EuRegio- 
Geschäftsstelle durch INTERREG II wurde bisher nicht bewilligt. Inwieweit sich hier ein Konflikt zwi¬ 
schen der regionalen und kommunalen Maßstabsebene der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ab¬ 
zeichnet, wird im folgenden noch zu klären sein. 
3.3.2 Partnerschaft Landkreistag Saarland - Conseil Général de la Moselle 
Seit 1990 besteht eine Partnerschaft zwischen dem Département Moselle (Conseil Général) und den 
saarländischen Landkreisen sowie dem Stadtverband Saarbrücken, vertreten durch den Landkreistag des 
Saarlandes. Sie ist Grundlage vielfältiger grenzüberschreitender Aktivitäten in den Zuständigkeitsberei¬ 
chen der Partner, insbesondere auf den Gebieten Kultur, Tourismus, Bildung, Sportförderung, Wirt¬ 
schaftsentwicklung und Jugend- und Sozialhilfe. Diese sind „von dem Grundsatz geprägt, die Menschen 
aus dem Saarland und aus der Moselle zusammenzuführen, indem sie aktiv an grenzüberschreitenden 
Veranstaltungen teilnehmen“ (LUCKAS 1996). 
Die Partner erstellen jährlich ein Kooperations- bzw. „Umsetzungsprogramm“ für das darauffolgen¬ 
de Kalenderjahr, in dem die bisherigen Aktivitäten bilanziert und Vorschläge der Projektleiter (s.u.) 
berücksichtigt werden. Es legt „für das betreffende Jahr fest, welche konkreten, fachbezogenen Projekte 
umgesetzt und welche themenorientierte binationalen Veranstaltungen abgehalten werden“ (CONSEIL 
GÉNÉRAL / LANDKREISTAG 1995a:8). Darüber hinaus wurde erstmals ein Rahmenprogramm für die 
Jahre 1995-1999 erarbeitet, das die Leitlinien der partnerschaftlichen Zusammenarbeit für einen mittel¬ 
fristigen Zeitraum definiert. 
Die Vorbereitung der Programme obliegt einem Kooperationsausschuß, der sich aus Vertreterinnen 
und Vertretern des Landkreistages, des Conseil Général sowie der von beiden Partnern angestellten Ge¬ 
samtkoordinatorin zusammensetzt. Dieser Ausschuß tagt nach Bedarf, mindestens alle drei Monate. Er 
kann zu seiner Beratung verantwortliche Personen aus den Fachprojekten hinzuziehen. Die organisatori¬ 
schen Arbeiten übernimmt ein gemeinsames Sekretariat, bestehend aus der Gesamtkoordinatorin, einer 
Referentin des Landkreistages sowie einer Referentin des Büros des Präsidenten des Generalrats. 
Die Gemeinsame Arbeitsgemeinschaft der Projektleiter tagt mindestens einmal jährlich und ist für die 
Bilanzierung der bisherigen Kooperation sowie die Erarbeitung von Projektvorschlägen für die jährli¬ 
chen Umsetzungsprogramme zuständig. Dieses Gremium vereint die Leiterinnen und Leiter der projekt¬ 
bezogenen Arbeitsgemeinschaften. Diese Arbeitsgemeinschaften werden jeweils gleichberechtigt von 
einem/einer Dezementen/in, Amtsleiter/in oder Mitarbeiter/in der Landkreise bzw. des Stadtverbandes 
Saarbrücken sowie einem/einer Directeur/Directrice der Verwaltung des Département de la Moselle 
betreut. Solche Arbeitsgemeinschaften oder Projektgruppen existieren derzeit zu 14 Themenbereichen 
(Conseil Général / Land Kreistag 1995a).
	        
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