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3.2 Politisch-administrative Kooperation auf regionaler Ebene
3.2.1 Die Regionalkommission Saar-Lor-Lux-TrierAVestpfalz
Der 1969 gegründeten deutsch-französischen Regierungskommission trat am 24. Mai 1971 das
Großherzogtum Luxemburg bei. Am selben Tag beschloß die nunmehr Gemischte deutsch-französisch-
luxemburgische Regierungskommission die Gründung einer Regionalkommission Saarland / Lothrin¬
gen / Luxemburg / Rheinland-Pfalz, die sich am 19. September 1971 in Saarbrücken konstituierte
(MOLL 1992:101). Ihr gehörten zunächst Vertreterinnen und Vertreter der französischen staatlichen
Verwaltung, der luxemburgischen Regierung sowie der Regierung des Saarlandes und des Landes
Rheinland-Pfalz an. Die Tatsache, daß die lothringische Delegation nur aus Mitarbeitern der staatlichen
Verwaltung bestand, führte in der Region zu starken Spannungen, da sich die regionalen Gebietskörper¬
schaften nicht repräsentiert fühlten. Diese konnten erst 1991 mit der Anerkennung der Region Lothrin¬
gen als vollwertiges Kommissionsmitglied abgebaut werden. Die Vertretung der Region bleibt jedoch
eine zahlenmäßige Minderheit in der französischen Delegation (AUTEXIER 1993:17ff.). Schon seit län¬
gerem erhebt auch Belgien Anspruch auf eine Beteiligung an der Arbeit der Regionalkommission, wobei
die Region Wallonien hier die Interessen der Provinz Luxemburg sowie der deutschsprachigen Gemein¬
schaft vertreten soll. Eine konkrete Annäherung in dieser Frage brachte der 2. Saar-Lor-Lux-Gipfel am
7. November 1996, der eine stärkere Einbindung der belgischen Exekutiven in Aussicht stellte (S. auch
Kap. 3.2.3). Auf deutscher Seite nehmen Vertreter der kommunalen Gebietskörperschaften lediglich
beobachtend teil.
Die inhaltliche Vorbereitung und Ausarbeitung von Beschlußvorlagen für die jährlichen Sitzungen
der Regionalkommission erfolgt in derzeit neun Arbeitsgruppen zu den Fachgebieten Raumordnung,
wirtschaftliche Fragen, Verkehr und Straßenverbindungen, Umwelt, soziale Fragen, kulturelle Angele¬
genheiten, Hochschulwesen, Fremdenverkehr sowie Bilanz und Perspektiven der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit. Ferner kam es zur Bildung von Unterarbeitsgruppen (z.B. Unterarbeitsgruppe
„Industriebrachen“ der Arbeitsgruppe „Raumordnung“) oder sogenannten „Ad-hoc-Arbeitsgruppen“,
die sich Einzelprojekten (z.B. Freizeit- und Erholungszentrum Bisten-Merten) widmen (MOLL
1992:101f.).
Bezogen auf die unmittelbaren Grenzräume und die kommunale Ebene sprach die Regionalkommis¬
sion bereits 1986 eine Empfehlung für „gegenseitige grenzüberschreitende Information und Abstimmung
kommunaler Planungen“ aus. In einem Bereieich von 15 km beiderseits der Grenze sollen künftig kom¬
munale Planentwürfe19 sowie Änderungen und Ergänzungen bestehender Pläne mit den Grenzgemeinden
der Nachbarstaaten abgestimmt werden, soweit grenzüberschreitende Auswirkungen der Pläne zu erwar¬
ten sind. Die Abstimmung erfolgt durch Stellungnahmen und deren Berücksichtigung bei den Planbera¬
tungen (REGIONALKOMMISSION 1986).
In jüngerer Zeit widmet sich die Arbeit der Arbeitsgruppe „Raumordnung“ verstärkt dem unmittel¬
baren Grenzraum, einer etwa 30 km breiten Zone. Dort macht MOLL (1992:105) mehrere Teilräume aus
(Abb. 13), in denen aufgrund gleichartiger Raumstrukturen eine „nahezu identische Entwicklungspro¬
blematik beiderseits der Grenze besteht“. Hierzu zählen der schwach strukturierte Raum Nordeifel /
Nord-Luxemburg, das touristisch geprägte mittlere Moseltal zwischen Perl / Schengen und Konz, das
Altindustrierevier um Longwy, Esch und Dudelange, der ländliche Saar-Mosel-Gau, das saarländisch¬
lothringische Kohlenrevier, das mittlere Saartal zwischen Sarreguemines und Saarbrücken sowie der
dünn besiedelte und schlecht erschlossene Raum Pirmasens-Zweibrücken-Bitche (s. Kap. 3.3.4).
19 in Lothringen: Schémas directeurs (SD), Schémas de secteurs, Chartes intercommunales, Plans
d'occupation des sols (POS)
in Luxemburg: Projets d'aménagement communaux
in Rheinland-Pfalz und im Saarland: Flächennutzungspläne (FNP) und Landschaftspläne (LP)