Full text: Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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den Umfang der nationalen Komplementärmittel sowie die Abwicklungsstelle für die bewilligten Gelder. 
Die Erarbeitung der operationeilen Programme sowie deren Realisierung obliegt in der Regel den regio¬ 
nalen Gebietskörperschaften bzw. dezentralen Stellen der staatlichen Verwaltung: „Zumeist spielen die 
Gebietskörperschaften eine wichtige Rolle beim Entwurf der operationellen Programme für INTERREG 
und deren Durchführung. Die meisten Programme werden in Partnerschaft der staatlichen und regiona¬ 
len Stellen der betroffenen Länder verwaltet. In einigen Fällen wurde die Verwaltung der Vorhaben 
Fachstellen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit übertragen, was deutlich zu deren Erfolg beige¬ 
tragen hat“ (KLEIN 1995:50). 
Zuständig für die projektbezogene Vergabe der Gelder sind die regionalen INTERRREG- 
Begleitausschüsse, bestehend aus Vertretern der zuständigen staatlichen Behörden (Deutschland: Wirt¬ 
schaftsminister der Länder). Sie arbeiten in enger Abstimmung mit der EU-Kommission, da diese sich 
ein Vetorecht vorbehält, denn sie kann „jenen Vorschlägen eine gewisse Priorität einräumen, die - ganz 
im Sinne des Prinzips der ‘Partnerschaft’ - in Zusammenarbeit mit den regionalen und lokalen Gebiets¬ 
körperschaften entwickelt wurden und die ganz besonders auch die Schaffung oder den Ausbau gemein¬ 
samer grenzüberschreitender Strukturen administrativer oder institutioneller Art betreffen“ (MANTHEY 
1992:34). 
Auf Stärken und Schwächen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG sowie die Konsequenzen im 
Untersuchungsraum wird bei der Darstellung der finanziellen Rahmenbedingungen der grenzüberschrei¬ 
tenden Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum näher eingegangen. 
2.2.3.3 Das Programm ECOS / OUVERTURE 
Im Jahre 1991 richtete die Europäische Kommission die Programme ECOS und OUVERTURE ein, 
um die dezentrale interregionale Zusammenarbeit zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaf¬ 
ten der EU-Mitgliedstaaten und ihren Pendants in Mittel- und Osteuropa sowie innerhalb der neuen 
unabhängigen Staaten zu fördern. Während das ECOS-Programm vom Rat der Gemeinden und Regio¬ 
nen Europas (RGRE, s.u.) entwickelt wurde, geht das Programm OUVERTURE auf die Initiative von 
fünf europäischen Regionen zurück, nämlich auf die Regionen Strathclyde (UK), Piemonte (I), Saarland 
(D), Midi-Pyrénées (F) und Asturias (E). Die Finanzierung beider Programme erfolgt mit Geldern aus 
dem FFRE-Fonds (Art. 10, 17 Mio. ECU) und dem Programm PHARE (7 Mio. ECU). 
Die Ziele von ECOS/OUVERTURE sind im einzelnen: 
• Erfahrungsaustausch- und Know-How-Transfer zwischen europäischen Regionen und Städten; 
• Förderung der lokalen Selbstverwaltung und Praktizierung des Subsidiaritätsprinzips; 
• Aufbau von Beziehungen zwischen rückständigen Regionen innerhalb der EU sowie den neuen de¬ 
mokratischen Staaten in Mittel- und Osteuropa; 
• Hilfestellung bei der Vorbereitung des EU-Beitritts für lokale und regionale Gebietskörperschaften in 
den EU-beitrittswilligen Staaten. 
Zu den inhaltlichen Schwerpunkten der Kooperation zählen: 
• die lokale und regionale Demokratie; 
• die lokale Wirtschaftsentwicklung; 
• städtische und regionale Politik und Dienstleistungen; 
• Umwelt und Energie. 
Für den Zeitraum 1995-1999 wurde das Programm ausgeweitet auf die Nicht-EU-Mittelmeer- 
anrainerstaaten sowie die baltischen Staaten (BEVIN 1995:42). Die Koordination des Programmes 
OUVERTURE obliegt dem saarländischen Wirtschaftsministerium. Dieses konnte beispielsweise eine 
Kooperation im Bereich des Steinkohlenbergbaus zwischen den Saarbergwerken, den Houillères du
	        
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