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den Umfang der nationalen Komplementärmittel sowie die Abwicklungsstelle für die bewilligten Gelder.
Die Erarbeitung der operationeilen Programme sowie deren Realisierung obliegt in der Regel den regio¬
nalen Gebietskörperschaften bzw. dezentralen Stellen der staatlichen Verwaltung: „Zumeist spielen die
Gebietskörperschaften eine wichtige Rolle beim Entwurf der operationellen Programme für INTERREG
und deren Durchführung. Die meisten Programme werden in Partnerschaft der staatlichen und regiona¬
len Stellen der betroffenen Länder verwaltet. In einigen Fällen wurde die Verwaltung der Vorhaben
Fachstellen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit übertragen, was deutlich zu deren Erfolg beige¬
tragen hat“ (KLEIN 1995:50).
Zuständig für die projektbezogene Vergabe der Gelder sind die regionalen INTERRREG-
Begleitausschüsse, bestehend aus Vertretern der zuständigen staatlichen Behörden (Deutschland: Wirt¬
schaftsminister der Länder). Sie arbeiten in enger Abstimmung mit der EU-Kommission, da diese sich
ein Vetorecht vorbehält, denn sie kann „jenen Vorschlägen eine gewisse Priorität einräumen, die - ganz
im Sinne des Prinzips der ‘Partnerschaft’ - in Zusammenarbeit mit den regionalen und lokalen Gebiets¬
körperschaften entwickelt wurden und die ganz besonders auch die Schaffung oder den Ausbau gemein¬
samer grenzüberschreitender Strukturen administrativer oder institutioneller Art betreffen“ (MANTHEY
1992:34).
Auf Stärken und Schwächen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG sowie die Konsequenzen im
Untersuchungsraum wird bei der Darstellung der finanziellen Rahmenbedingungen der grenzüberschrei¬
tenden Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum näher eingegangen.
2.2.3.3 Das Programm ECOS / OUVERTURE
Im Jahre 1991 richtete die Europäische Kommission die Programme ECOS und OUVERTURE ein,
um die dezentrale interregionale Zusammenarbeit zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaf¬
ten der EU-Mitgliedstaaten und ihren Pendants in Mittel- und Osteuropa sowie innerhalb der neuen
unabhängigen Staaten zu fördern. Während das ECOS-Programm vom Rat der Gemeinden und Regio¬
nen Europas (RGRE, s.u.) entwickelt wurde, geht das Programm OUVERTURE auf die Initiative von
fünf europäischen Regionen zurück, nämlich auf die Regionen Strathclyde (UK), Piemonte (I), Saarland
(D), Midi-Pyrénées (F) und Asturias (E). Die Finanzierung beider Programme erfolgt mit Geldern aus
dem FFRE-Fonds (Art. 10, 17 Mio. ECU) und dem Programm PHARE (7 Mio. ECU).
Die Ziele von ECOS/OUVERTURE sind im einzelnen:
• Erfahrungsaustausch- und Know-How-Transfer zwischen europäischen Regionen und Städten;
• Förderung der lokalen Selbstverwaltung und Praktizierung des Subsidiaritätsprinzips;
• Aufbau von Beziehungen zwischen rückständigen Regionen innerhalb der EU sowie den neuen de¬
mokratischen Staaten in Mittel- und Osteuropa;
• Hilfestellung bei der Vorbereitung des EU-Beitritts für lokale und regionale Gebietskörperschaften in
den EU-beitrittswilligen Staaten.
Zu den inhaltlichen Schwerpunkten der Kooperation zählen:
• die lokale und regionale Demokratie;
• die lokale Wirtschaftsentwicklung;
• städtische und regionale Politik und Dienstleistungen;
• Umwelt und Energie.
Für den Zeitraum 1995-1999 wurde das Programm ausgeweitet auf die Nicht-EU-Mittelmeer-
anrainerstaaten sowie die baltischen Staaten (BEVIN 1995:42). Die Koordination des Programmes
OUVERTURE obliegt dem saarländischen Wirtschaftsministerium. Dieses konnte beispielsweise eine
Kooperation im Bereich des Steinkohlenbergbaus zwischen den Saarbergwerken, den Houillères du