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Aus den Strukturfonds finanziert werden darüber hinaus Gemeinschaftsinitiativen als Programme,
die von ausgeprägtem Gemeinschaftsinteresse sind. Es können Gemeinschaftsinitiativen sektoraler Art,
wie z.B. die Initiativen RESIDER und RECHAR zur Restrukturierung im Niedergang befindlicher
Stahlindustrie- bzw. Steinkohlenbergbaugebiete, unterschieden werden von Gemeinschaftsinitiativen
territorialer Natur, zu denen die Initiative INTERREG zur Förderung der grenzüberschreitenden Zu¬
sammenarbeit zu zählen ist (MICHEL 1994:180). Zwischen 1988 bis 1993 flössen 15 % der Struktur¬
fondsmittel in diese Programme. Im Zeitraum 1994 bis 1999 beträgt ihr Anteil nur noch etwa 9 %, sie
erfuhren jedoch absolut eine spürbare Erhöhung (DERENBACH 1993:100).
Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Mischfinanzierung der Ziel-Programme und Gemein¬
schaftsinitiativen, die nur selten aus lediglich einem Strukturfonds gefördert werden:
Tab. 1: Finanzierung der Ziel-Programme und Gemeinschaftsinitiativen
Strukturfonds
EFRE
ESF
EAGFL
Programm
Ziel 1
X
X
X
Ziel 2
X
X
Ziel 3
X
Ziel 4
_
X
_
Ziel 5 a
X
_
_
Ziel 5b
X
X
X
Gemeinschaftsinitiative
INTERREG
X
X
X
RECHAR
X
X
_
RESIDER
X
X
_
etc.
(nach: COMMISSION EUROPÉENNE 1994:49)
Hinzu kommen sogenannte Innovative Maßnahmen und Pilotprojekte gemäß Artikel 10 der EFRE-
Verordnung, die über einen gewissen Zeitraum als Einzelprojekte gefördert und im Erfolgsfalle zu Ge¬
meinschaftsinitiativen weiterentwickelt werden können. Sie machen mit insgesamt 400 Mio. ECU weni¬
ger als 1 % der Strukturfondsgelder aus (EUROPÄISCHE KOMMISSION 1995a:8). Hierzu zählt das Pro¬
gramm ECOS/OUVERTURE, von dem im weiteren noch die Rede sein wird. Für alle genannten Pro¬
gramme, d.h. Ziele, Gemeinschaftsinitiativen und Innovative Maßnahmen bzw. Pilotprojekte gilt, daß
die Strukturfondsgelder grundsätzlich nur als Komplementärmittel eingesetzt werden. Es erfolgt also
keine hundertprozentige Förderung, sondern lediglich eine - je nach Programm unterschiedlich hohe -
Teilfinanzierung durch die EU, die seitens der beteiligten Staaten, Gebietskörperschaften oder sonstiger
Träger ergänzt werden muß.
Insgesamt erreichen die Gelder der EU-Strukturfonds 51 % der EU-Bevölkerung. Die Fördergebiete
sind in ihrer Gesamtheit größer als die Nichtfördergebiete, weshalb MARQUES (1994:133) „schon im
Ansatz die potentielle Wirkung der Beihilfen unabhängig von ihrem spezifischen Ziel verringert“ sieht.
Zudem seien die geförderten ,Zentralgebiete“ mit 30 % größer als die geförderten „Randgebiete“ (21
%), was den Kohäsionsgedanken der EU-Strukturpolitik konterkariere. Für den Zeitraum nach 1999