Full text: Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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2 Die interkommunale grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa 
2.1 Europäische Integration und Regionalisierungstendenzen 
Seit Anbeginn des europäischen Einigungsprozesses spielen auch die - zuvor lediglich im nationalen 
Rahmen bekannten - Regionalisierungstendenzen eine wesentliche Rolle. Der europapolitische Diskurs 
ist daher gekennzeichnet von dem Willen, eine aktive Regionalpolitik zu betreiben, die den räumlichen 
Heterogenitäten im wirtschaftlichen und sozialen Bereich Rechnung trägt und die Kohärenz des Raumes 
fördert. Dieser Leitgedanke schlug sich bereits in der Präambel des EWG-Vertrages von 1957 nieder 
und wurde 1987 in der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) erstmals rechtlich fixiert (Art. 130a und 
130c). Die Verankerung des Subsidiaritätsprinzips4 in den Verträgen von Maastricht (s.u.) ist ebenfalls 
ein Baustein dieser Politik, versucht es doch, die Europäische Union gerade durch eine dezentrale Kom¬ 
petenzverteilung zu festigen (Derenbach 1993:98; Vandelli 1994:161ff.). 
Die Vision eines „Europas der Regionen“ macht nicht nur in der Regionalpolitk erfolgreich die Run¬ 
de und beinhaltet sinnvollerweise auch die Institutionalisierung neuer, staatsgrenzüberschreitender Re¬ 
gionen: „Besondere Zukunftschancen werden gemeinhin ‘zentralen Regionen’ entlang sogenannter Ak¬ 
tivitätsachsen zugebilligt. [...] In einigen dieser Regionen wird darüber hinaus der politisch¬ 
administrative ‘Standort’ hinterffagt: es wird diskutiert, ob der europäische Integrationsprozeß länger¬ 
fristig die Bildung neuer politisch-administrativer Systeme unterhalb eines künftigen gesamtstaatlichen 
europäischen Rahmens zur Folge haben könnte“ (HALMES 1995:933f., s. auch BLOTEVOGEL 1991; 
bullmann 1994; Labasse 1991; Vandermotten 1990; Wiedmann 1996 ). 
Dieser Trend zur Regionalisierung bleibt nicht ohne unmittelbare Wirkungen für die lokale Ebene: 
Ein allgemeiner Trend zur Dezentralisierung staatlicher Befugnisse, der in den letzten fünfzehn Jahren 
insbesondere in den unitarischen Staaten Europas zu beobachten war, legt die Vermutung nahe, daß 
nicht nur die regionalen, sondern auch die kommunalen Gebietskörperschaften von diesen Strukturver¬ 
änderungen profitierten. Dies scheint jedoch vor allem in den Staaten ein Trugschluß zu sein, in denen 
die Regionen eine eigene Gesetzgebungskompetenz und damit einen maßgeblichen Einfluß auf die lokale 
Ebene haben: „Regional policies cannot disregard municipal and provincial institutions which, indeed, 
are often called upon to implement these policies. This is particularly true of régions with legislative 
powers which, all too often in various countries, adopt régulations with no considération of their secon¬ 
dary effects at local level“ (VANDELLI 1994:168). Dies bestätigt HOFFSCHULTE (1995:245) für die 
Bundesrepublik Deutschland: „Eine Verdrängung der kommunalen Gebietskörperschaften durch die 
Regionen, wie sie sich ausgerechnet im föderalistischen Deutschland durch die Länder gezeigt hat, ver¬ 
letzt das Ziel der Einbindung und Berücksichtigung gerade der lokalen, kommunalen Erfahrungen und 
Interessen". SCHMITT-EGNER (1996:24) spricht in diesem Zusammenhang von „subregionalen Hand¬ 
lungseinheiten“, die einen wesentlichen Beitrag zu der „Europäischen Kompetenz“ der Regionen leisten. 
Dieses Konfliktfeld wird im Rahmen der vorliegenden Arbeit noch mehrfach ziir Sprache kommen, da es 
mitunter erhebliche Wirkungen auf die grenzüberschreitenden Aktivitäten der Kommunen hat. Zunächst 
seien jedoch die rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen für die interkommunale Zusammen¬ 
arbeit in der EU dargestellt. 
4 „Das Subsidiaritätsprinzip dient als Ordnungsprinzip der Aufteilung und Wahrnehmung staatlicher 
Aufgaben in dem Sinn, daß bei mehreren Handlungsebenen mit Vorrang die untere Ebene zuständig ist. 
Entsprechend soll die höhere nur dann tätig werden, wenn dies zur wirkungsvollen Erfüllung einer Aufgabe 
unerläßlich ist.“ (Tränhardt 1993:69)
	        
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