29
wenn ein grenzüberschreitender Raum ob seines Integrationsgrades als Region betrachtet wird, in der
die Staatsgrenzen in den Hintergrund rücken. Um Mißverständnisse zu vermeiden, ist daher die Defini¬
tion eines weiteren räumlichen Städtenetztypus angebracht: Das lokale grenzüberschreitende Städ¬
tenetz. Es umfaßt interkommunale grenzüberschreitende Strukturen im unmittelbaren Grenzraum und
unterscheidet sich eindeutig von der Maßstabsebene der interregionalen Städtenetze.
1.3.2.7.1 Genetische Typisierung
Die Genese von Städtenetzen läßt sich grundsätzlich in exogen und endogen induzierte Entwicklun¬
gen unterscheiden (SfTENS 1995). Wobei eine klare Trennung nur in den seltensten Fällen gelingen
dürfte, weshalb die Kategorisierung anhand des überwiegenden Einflusses vorgenommen werden sollte.
Unter einer exogen induzierten Vernetzung wären beispielsweise die bereits erwähnten EXWOST-
Modellvorhaben zu verstehen, die von der nationalen Ebene vorkonzipiert und finanziell unterstützt
werden, aber nicht ohne eine große (endogene) Teilnahmebereitschaft seitens der betroffenen Städte
auskommen. Überwiegend endogener Natur sind dagegen Städtenetze, die auf rein kommunaler Initiati¬
ve und Konzertation beruhen und sich um die Anerkennung durch übergeordnete Stellen bemühen (z.B.
Raumordnungsbehörde). Wie oben bereits angesprochen, sind jedoch auch die rein kommunalen Initiati¬
ven meist exogen, primär unter Konkurrenzdruck motiviert. Überwiegend exogen induzierte Städtenetze
laufen Gefahr, auf die Beteiligten zu normativ (PRIEBS 1996:37) zu wirken und die oben postulierte
Grundprämisse der Freiwilligkeit zu unterlaufen. Deshalb hätte die Vernetzung sodann mit den bekann¬
ten, solchen top-down-Ansätzen eigenen Akzeptanzproblemen auf der Umsetzungsebene zu kämpfen.
KRAUTZBERGER (1994:3ff.), selbst Vertreter einer nationalen Raumplanungsbehörde, sieht sich hier
eher in einer „Moderatorenfunktion“, die allenfalls „persuasiv“, d.h. akzeptanzorientiert handelt.
Die quantitativen Bewertungsparameter beschränken sich auf relativ simple, zahlenmäßig erfaßbare
Teilaspekte der Vernetzung. Hierzu zählt zuallererst die Anzahl der beteiligten Nationen
(bilateral/multilateral), wobei angesichts der lokalen Dimension mehr als trilaterale Vernetzungen kaum
Vorkommen dürften. Von Interesse ist hierbei auch die Zahl der Kooperationspartner bzw. Akteure so¬
wie, als qualitative Zusatzinformation, deren rechtlicher Status (öffentlich, halböffentlich, privat). Die
Zahl der Akteure kann durchaus qualitative Rückschlüsse auf den Entwicklungsstand und den gesell¬
schaftlichen Stellenwert eines Städtenetzes zulassen. So ist beispielsweise eine Kooperationsstruktur, an
der nicht nur Stellen der öffentlichen Verwaltung, sondern auch private Institutionen wie Kammern,
Verbände und Unternehmen beteiligt sind, ohne Zweifel solider und in ihren Auswirkungen auf das so¬
ziale und wirtschaftliche Alltagsleben im betroffenen Grenzraum effizienter als etwa eine rein behördli¬
che Zusammenarbeit, die oft nur von den unmittelbar beteiligten Akteuren wahrgenommen wird. Als
weiteres wichtiges quantitatives Kriterium ist die Anzahl der Kooperationsbereiche zu sehen. So kann
einer multifunktionalen Kooperation vermutlich ein stärkerer Vernetzungsgrad zugesprochen werden als
einer Kooperation, die auf einen einzigen Themenbereich beschränkt bleibt.
Die qualitativen Merkmale lassen sich in organisatorische, sektorale und genetische Aspekte glie¬
dern. Die Art der Organisationsstruktur und damit der Institutionalisierungsgrad der Kooperation ist
vermutlich das bedeutendste Qualitätsmerkmal eines Städtenetzes. Grob können formelle von informel¬
len Beziehungen unterschieden werden, die wiederum Differenzierungen in unterschiedlich stark institu¬
tionalisierte bzw. verbindliche Kooperationsformen zulassen. Während beispielsweise informelle Ar¬
beitsgruppen oder Gesprächsrunden als unterste Stufe der Vernetzung anzusehen sind, erreichen ver¬
traglich gebundene Arbeitsgemeinschaften oder Zweckverbände einen deutlich höheren Institutionali¬
sierungsgrad und damit eine vollkommen andere Qualität der Abstimmung. Auch die thematische Aus¬
richtung der Zusammenarbeit kann erste Hinweise auf die Bedeutung der Vernetzung liefern. Ein hilf¬
reiches, aber zugegebenermaßen sehr vages Unterscheidungskriterium liegt dabei im „Konfliktpotential“
des gemeinsam bearbeiteten Bereichs. Themen wie Tourismus und Kulturveranstaltungen können si¬
cherlich zu den weniger brisanten Themen gezählt werden, während im Bereich der Wirtschaftsförde¬
rung, der Siedlungsentwicklung oder des Umweltschutzes oftmals sehr klare Eigeninteressen der Kom¬
munen miteinander konkurrieren, ja zu erheblichen Reibungen in der Zusammenarbeit führen können.