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Anliegen der französischen Raumordnung. Dabei spielt die Entwicklung städtischer Netze eine wesentli¬
che Rolle: „C'est donc à une véritable mise en commun, si possible en réseau, de toutes les ressources
quii nous faut procéder, et cela à tous les niveaux géographiques. Cette mise en réseau permettra en
tout point du territoire, l'accès à l'ensemble des ressources nationales et au ressources internationales
rares. Elle devra accroître le nombre et la variété des moyens que peut mobiliser un territoire pour son
développement. Elle évitera une multiplication des investissements, facilitant les économies d'échelle et
la cohérence“ (DATAR 1994:44). Das Konzept sieht daher netzartige, polyzentrische Städtesysteme
(systèmes polynucléaires) vor, die auch grenzüberschreitenden Charakter haben können (a.a.O.:52).
Auch in der Schweiz wird spätestens seit dem Entwurf für eine naüonale RaumordnungsStrategie aus
dem Jahre 1994 das Vernetzte Städtesystem Schweiz als neuer Leitgedanke diskuüert. Das Konzept
profiüert von dem Fehlen eines dominanten städtischen Zentrums und der relativ homogenen Verteilung
ähnlich großer Städte (im Nicht-Hochgebirgsbereich), die zudem bereits eine relativ klare Funktionstei¬
lung aufweisen (z.B. Bern = Regierungs- und Verwaltungssitz, Genf = internationale Kongreß- und
Messestadt, Zürich = Finanz- und Wirtschaftszentrum etc.). Ferner stützt sich diese raumordnungs¬
politische Strategie auf ein bereits umgesetztes Schienenverkehrskonzept (Bahn 2000), das eine gleich¬
mäßige dezentrale Entwicklung der städtischen Räume begünstigt. (KUNZMANN 1994:1; RINGLI
1996:11).
In der deutschen Raumordnung wurde das Konzept der Städtenetze erstmals im Raumordnungspoli¬
tischen Orientierungsrahmen (ORA) aus dem Jahre 1993 als neue Leitvorstellung aufgegriffen und
führte zu einer intensiven Fachdiskussion (s. S TIENS 1994:427ff.). Dabei herrschte weitestgehende Ei¬
nigkeit darüber, daß die „klassische Landesplanung mit ihrem Zentrale-Orte-System und Achsenkon¬
zept“ wichtig bleibe, „aber durch projektbezogene Formen regionaler und städtischer Kooperationen zu
ergänzen“ sei (MEHWALD 1994:7). Zwei Jahre später erfolgte die Festschreibung dieses Leitbildes per
Beschluß der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO). In dem von ihr am 8. Mai 1995 in Düssel¬
dorf beschlossenen Raumordnungspolitischen Handlungsrahmen heißt es hierzu: „Städtenetze tragen
wesentlich zur Umsetzung raumordnerischer Ziele bei. Die Schlüsselfunktion kommt dabei den Kom¬
munen und der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit zu: Angesichts der wachsenden räumlichen
Verflechtungen und der angespannten Lage der öffentlichen Haushalte sind interkommunale Koopera¬
tionen auch unter dem Aspekt der Kostenreduktion und Effizienzsteigerung sowie eines verbesserten
Ressourcenschutzes anzustreben“ (BMBAU 1995a: 13).
Die MKRO betont zwar die „nach wie vor tragende Rolle der Regionalplanung und des Zentrale-
Orte-Systems“, hält „zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben [...] jedoch ergänzend dazu eine fle¬
xiblere und umsetzungsorientierte Vorgehensweise“ für erforderlich. Der „Aufbau der Städtenetze“
stelle „ein solches dynamisches Element dar“ (a.a.O.). Ähnlich wie Drewe (s.o.) sieht auch die MKRO
einen Grundkonsens der Akteure als elementare Voraussetzung für den Aufbau bzw. die Förderung
dieser Strukturen an: „Die Freiwilligkeit der Zusammenarbeit in Städtenetzen ist dabei das ausschlagge¬
bende Charakteristikum, die Akzeptanz auf kommunaler Ebene unabdingbar“1 (a.a.O.).
Die Benelux-Wirtschaftsunion legte 1996 unter dem Titel „Raum für Zusammenarbeit“ ihre zweite
Strukturskizze vor, die sich einerseits Problemen in den Politikbereichen Umwelt, Verkehr und Sied¬
lungsentwicklung widmet, andererseits dem fortschreitenden europäischen Vereinigungsprozeß Rech¬
nung trägt. Die dargestellten Raumentwicklungsszenarien stützen sich auf bestehende bzw. zu fördernde
städtische Vernetzungen, die die Abgrenzung regionaler Teilräume ermöglicht. Darüber hinaus ist von
„engmaschigen Hauptverbindungen“ die Rede, die den Austausch und die Mobilität zwischen diesen
Teilräumen gewährleisten sollen (BENELUX 1996:12ff.).
Der informelle Rat der europäischen Raumordnungsminister trat 1994 mit seinen Grundlagen einer
europäischen Raumordnungspolitik (BMBAU 1995b) einmal mehr den Versuch an, auch ohne ein di¬
rektes Mandat der Mitgliedstaaten der EU die groben Leitlinien einer europäischen Raumordnungspoli¬
tik auszuarbeiten. In ähnlicher Weise entstand 1983 mit der Europäischen Raumordnungscharta (ILS
1984) ein erstes Raumordnungsdokument der EU, das jedoch keinerlei Verbindlichkeiten für die Unter¬
zeichnerstaaten mit sich brachte. Auch die folgenden Dokumente Europa 2000 und Europa 2000+