flechte zu konstatieren, die eher der traditionellen interkommunalen Zusammenarbeit entsprechen. Aus
diesen Gründen erscheint es geboten, von dem begrifflichen Postulat der lokalen grenzüberschreitenden
Städtenetze abzurücken und im weiteren von lokalen grenzüberschreitenden Kooperationsnetzen oder -
netzwerken zu sprechen. Dieser Terminus erscheint weniger normativ und wird allen hier dargestellten
lokalen Kooperationsformen eher gerecht als die durch die nationalen Raumordnungsdebatten definito-
risch „vorbelasteten“ Städtenetze.