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blierte Struktur der Zusammenarbeit zwischen einzelnen grenznahen Städten bzw. Gemeinden bezeich¬
nen kann. Der Qualität der Agglomération du PED kommen hingegen verschiedene Kooperations¬
formen im Saar-Rosselle-Raum sehr nahe. Insbesondere im Bereich Umweltplanung (s. gemeinsame
Datenerhebung, Kartenwerke, Projekt TEMSIS etc.) beginnen sich Relationen zu entwickeln, die ähnli¬
che Formen der Kooperation im nationalen Rahmen an Intensität übertreffen. Im Gegensatz zu den
Projekten der Association Transfrontalière wechseln hier jedoch die Konstellationen häufig von Projekt
zu Projekt, so daß man mit Ausnahme der übergreifenden Vorhaben der Interkomm-AG nur bedingt von
gefestigten Organisationsstrukturen sprechen kann.
Wie das vorherige Kapitel gezeigt hat, hat die Qualität der Vernetzung immer auch etwas mit den
aufgebauten Strukturen, das heißt dem Grad der Institutionalisierung der Zusammenarbeit zu tun. Er¬
gänzt man die sektoral gefaßte Definition von Städtenetzen um den Zusatz, daß von Vernetzung nur
dann zu sprechen ist, wenn durch die Schaffung entsprechender Vereinbarungen, Organisationen oder
gemeinsam unterhaltener Einrichtungen gewährleistet ist, daß die Kooperation in einem Netz eine gewis¬
se Kontinuität erlangt, so heißt dies auch, daß die Teilhabenden an einem solchen Netz klar festgelegt
sind. Letzteres Kriterium erfüllen sowohl die Association Transfrontalière als auch die Interkommunale
Arbeitsgemeinschaft, während im Falle des Bürgermeistertreffens an der Mosel ob seiner unverbindli¬
chen Struktur und der großen Unregelmäßigkeit der Teilnahme vieler französischer Gemeinden nicht
von einer solch klaren Zusammensetzung ausgegangen werden kann.
Im Zusammenhang mit der Vemetzungsdiskussion ist die Institutionalisierung der Zusammenarbeit
jedoch auch ambivalent zu sehen. Problematisch erscheint hier insbesondere die Schaffung gemeinsamer
Einrichtungen. Während beispielsweise das Kooperationsbüro der Interkomm-AG vornehmlich eine
Koordinationsfunktion für die beteiligten Gemeinden ausübt, wurden dem Observatoire de l'Urbanisme
zahlreiche kommunale Pflichtaufgaben übertragen. Es handelt sich hierbei sicherlich um einen Grenzfall
zwischen notwendiger Institutionalisierung der Kooperation im o.g. Sinne und der Schaffung einer voll¬
kommen neuen Arbeitsebene. Diese könnte langfristig womöglich zu einer eigenständigen, gemeinde-
und staatsgrenzenübergreifenden Gebietskörperschaft werden, was eindeutig über den Ansatz der Ko¬
operation durch Vernetzung hinausginge und einer Fusion kommunaler Gebietskörperschaften gleich¬
käme - die durchaus sehr wünschenswert sein könnte, heute aber noch illusorisch erscheint.
Problematisch ist in diesem Zusammenhang auch die allen drei Organisationsformen eigene relativ
große Zahl beteiligter Kommunen, vor allem aber auch die Mitwirkung übergemeindlicher Strukturen.
Während die zum Teil in Kapitel 1 dargestellten etablierten Städtenetze, wie z.B. das Bergische Städte¬
dreieck Solingen-Remscheid-Wuppertal (vgl. GLEISENSTEIN et al. 1997), aus einer überschaubaren
Zahl, in der Regel aus drei bis sechs Partnern bestehen, haben wir es in allen drei Fallbeispielen mit
einer deutlich größeren Anzahl von Gemeinden zu tun, von denen die wenigsten - auch das wurde bereits
in der Einleitung problematisiert - städtischen Charakter besitzen. Ebenso schwierig erscheint es, die
übergemeindlichen Institutionen (s. Stadtverband Saarbrücken, verschiedene SIVOM, IDELUX,
SIKOR), deren Beteiligung nicht zuletzt wegen der großen Zahl von Einzelgemeinden notwendig ist, in
das „klassische“ Städtenetzverständnis einzuordnen.
Die eingangs erwähnte defmitorische Vielfalt (BRAKE 1996), die sicherlich auch auf dem noch sehr
geringen Alter des Städtenetzphänomens in den Raumwissenschaften beruht, ließe zweifelsohne genü¬
gend Spielräume, für die hier untersuchten Beispiele trotz oder gerade wegen ihrer Besonderheiten neue
Untertypen zu kreieren bzw. Mischformen zu konstituieren. Da diese jedoch - wie manche Städtnetzde-
finitionen übrigens auch - Gefahr liefen, die Grenze zur konventionellen interkommunalen Zusammen¬
arbeit benachbarter Gebietskörperschaften zu überschreiten, soll hier abschließend folgende Feststellung
getroffen werden: Die Fallbeispiele zeigen sowohl in ihrer Motivation zur Zusammenarbeit als auch in
der Ausprägung ihrer Aktivitäten gewisse Parallelen zu Städtenetzen im nationalen Rahmen auf. Der
eigentliche Netzcharakter, nämlich das Überwinden von Distanz zwischen zwei „Knoten“ (Städten,
Gemeinden), beruht hier weniger auf räumlicher Distanz, sondern kommt vielmehr durch das Über¬
schreiten einer Staatsgrenze mit all ihren angesprochenen Hemmnissen für die Kooperation zustande.
Demgegenüber sind unter den beteiligten Gemeinden im jeweiligen nationalen Rahmen Beziehungsge¬