Full text: Interkommunale Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum

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Ferner sind die Kommunen der Interkommunalen Arbeitsgemeinschaft um die Schaffung einer ein¬ 
heitlichen Kartengrundlage für den Grenzraum bemüht. In Kooperation mit dem Landesvermessungsmat 
des Saarlandes und dem Institut Géographique National (IGN) soll, basierend auf einer aktuellen Luft- 
bildbefliegung, ein Kartenwerk im Maßstab 1:5.000 entstehen, das den beteiligten Gebietskörperschaf¬ 
ten auch in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden soll. Unter der Federführung der Landes¬ 
hauptstadt Saarbrücken wird dieses Unterfangen aus Geldern der Gemeinschaftsinitiative INTERREG 
II mit etwa 250.000 ECU gefördert (Bahr 1997, frdl. mdl. Mitt.). 
7.4.1.3 Das Projekt „TEMSIS“ 
Jüngstes Vorhaben ist ein grenzüberschreitendes Umweltinformationsnetz werk namens TEMSIS 
(transnational environmental management support and information system), das derzeit in Zusam¬ 
menarbeit mit namhaften Forschungseinrichtungen aufgebaut wird (Finanzvolumen: 2 Mio. ECU, davon 
1,2 Mio. aus dem TELEMATICS-Programm der EU). Es soll der Aufbereitung und Verbreitung von 
Umweltdaten und -informationen im Grenzraum dienen. Besonders innovativ ist dabei die Zugänglich¬ 
keit der Datenbank über öffentliche „Umweltkioske“, die im Rathaus Sarreguemines, beim Stadtverband 
sowie in je zwei weiteren Gemeinden auf deutscher und französischer Seite eingerichtet werden sollen. 
Neben der allgemeinen Information sollen die aufbereiteten Daten Grundlage für gemeinsame Planungen 
im Grenzraum sein. So werden Basisdaten zu den Themenfeldern Luftqualität, Wasserhaushalt, so- 
zioökonomische Strukturen sowie zur tatsächlichen und geplanten Flächennutzung erfaßt. Letzterer 
Aspekt dient der Zusammenführung der Bebauungspläne bzw. POS der Gemeinden im Grenzraum, um - 
in Ermangelung eines rechtskräftigen, grenzüberschreitenden Planwerks - wenigstens über eine annä¬ 
hernd harmonisierte Planungsgrundlage zu verfügen (SVS/SARREGUEMINES 1995). 
7.4.2 Gewerbeflächen- und Ansiedlungspolitik 
Bisher herausragendes Projekt der angestrebten gemeinsamen Vermarktung des Wirtschaftsstandorts 
saarländisch-lothringischer Grenzraum ist die Konzeption grenznaher bzw. grenzüberschreitender Ge¬ 
werbeflächen, die jeweilige nationale Lagevorteile beiderseits der Grenze bündeln und somit attraktive, 
für den europäischen Markt strategisch günstige Betriebsstandorte bieten. Unter dem Namen 
EUROZONE - Gemeinsame Entwicklungszone Saarbrücken, Saarlouis, Moselle-Est wurde eine ent¬ 
sprechende Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse seit Anfang 1996 vorliegen und 
Aufschluß über mögliche Standorte, sinnvolle Schwerpunkte sowie rechtliche Aspekte des Projektes 
geben. Insbesondere letztere dürften weiterhin die größte Hürde für die Realisierung der EUROZONE 
darstellen. Zwar hat das Karlsruher Abkommen mit dem Grenzüberschreitenden örtlichen Zweckver¬ 
band (GöZ) eine geeignete Organisationsform geschaffen, die eine paritätische Trägerschaft der Einzel¬ 
projekte erlaubt, jedoch bleiben vor allem Fragen des jeweils nationalen Steuerrechts, der Tarifbestim¬ 
mungen, des Arbeits- und Umweltrechts bisher nur unzureichend geklärt (HALMES 1996; PROFÖHR 
1996). Welcher der vier in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Einzelstandorte als erste 
EUROZONE entwickelt wird, ist noch nicht definitiv entschieden (Républicain Lorrain v. 13.5.1995; 
Saarbrücker Zeitung v. 27728.1.1996). 
Das Projekt ist, in seiner jetzigen Phase, nur bedingt als kommunale Form der Kooperation zu be¬ 
zeichnen, obwohl mit der Entwicklung von Gewerbeflächen unmittelbar der im Zuständigkeitsbereich 
der Gemeinden liegende Sektor der Bauleitplanung berührt wird. Der seit Herbst 1994 bestehenden Be¬ 
gleitgruppe gehören jedoch lediglich der Stadtverband Saarbrücken und der Landkreis Saarlouis als 
kommunale Gebietskörperschaften an. Weitere Partner sind der französische Staat (vertreten durch den 
Präfekten der Region Lothringen), der Regionalrat Lothringen und der Generalrat des Departement Mo¬ 
selle sowie das Saarland (Ministerium für Wirtschaft und Finanzen, Ministerium für Umwelt, Energie 
und Verkehr). Die betroffenen Gemeinden sollen erst in der Umsetzungsphase des Projektes in den Ent¬ 
scheidungsprozeß integriert werden, d.h. dann, wenn sie die notwendigen planungsrechtlichen Grundla¬
	        
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