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der sicherstellte. So kam es zu der gemeinsamen Konzeption eines Projektantrages im Rahmen der Ge¬
meinschaftsinitiative INTERREG II, der den Wünschen der Kommunen nach einer eigenen grenzüber¬
schreitenden Kooperationsstruktur zur Förderung einer kohärenten städtebaulichen Entwicklung Rech¬
nung trug: „Ce programme prendra aussi en compte la nécessité d'assurer la transition entre une gestion
du pôle européen assurée d'abord par l'État, situation prévalant depuis 1985, à une prise en charge de
l'agglomération transfrontalière par les collectivités locales regroupées dans des structures adaptées“
(a.a.O.). Als wichtigste structure adaptée ist hier die Association Transfrontalière de l'Agglomération
du PED zu nennen, die im folgenden näher erläutert wird.
5.3.2 Die Association Transfrontalière de l'Agglomération du PED
Die Association Transfrontalière de l'Agglomération du PED wurde am 1. Februar 1996 als Verein
französischen Rechts gegründet. Die Gründung steht in keinerlei Zusammenhang zu dem wenige Tage
zuvor Unterzeichneten Karlsruher Abkommen (s. Kap. 4.8), da zum einen dessen Ratifizierung noch
ausstand, zum anderen Belgien nicht zu den Unterzeichnerstaaten gehörte. Mitglieder der Association
sind:
• auf belgischer Seite die drei bourgmestres der Grenzgemeinden Aubange, Messancy und Musson,
die Region Wallonien sowie der kommunale Zweckverband IDELUX63;
• in Frankreich drei maires, stellvertretend für die 18 Gemeinden des Observatoire de l'Urbanisme
(s.u.) sowie zwei Vertreter des französischen Staates64;
• im Großherzogtum Luxemburg drei élus locaux stellvertretend für den Gemeindeverband SIKOR65,
das Raumordnungsministerium (Ministère de l'Aménagement du Territoire) sowie das Innenmini¬
sterium (Ministère de l'Intérieur).
In Luxemburg wurde der Gemeindezweckverband SIKOR von den PED-Gemeinden Bascharage,
Differdange und Pétange gegründet, um ihr personelles und finanzielles Engagement für die Agglomé¬
ration zu bündeln. Auf lothringischer Seite bestehen derzeit Bemühungen, den bisher nur sektoral agie¬
renden Distrikt Longwy (zuständig für Hausmüllabfuhr und Feuerwehr), der zudem nur sechs Mit¬
gliedsgemeinden zählt, mit anderen Gemeindeverbänden (z.B. dem SIAAL) und anderen Einzelgemein¬
den zu einem alle Gemeinden der Agglomération umfassenden District à fiscalité propre zusammen-
zuführen. Dieser soll nicht nur über eine eigene Finanzhoheit verfugen sondern auch sehr weite inhaltli¬
che Befugnisse, darunter die Entwicklung und Vermarktung von Gewerbeflächen, die Wirtschafts¬
förderung sowie die gemeindeübergreifende Planung in Form des Schéma directeur. Der Aufbau dieser
- für französische Verhältnisse - sehr starken interkommunalen Struktur scheiterte bisher an dem Wi¬
derstand einer sehr wohlhabenden Gemeinde (Villers-la-Montagne), die trotz sehr enger räumlich¬
struktureller Verflechtungen nicht bereit ist, ihren „Gewerbesteuerkuchen“ zu teilen (REITZ, BOUDOT
1997, frdl. mdl. Mitt). Der Distrikt hätte aus Sicht seiner Initiatoren auch den Vorteil, daß die Vertre¬
tung der vielen kleinen Gemeinden in der Association Transfrontalière (s.u.) und die Umsetzung der
dort beschlossenen Maßnahmen leichter vonstatten gehen könnte.
In der Generalversammlung (assemblée générale), der alle Mitglieder der Association mit Stimm¬
recht angehören, bilden die Gemeindevertreter das sogenannte Collège des élus, die staatlichen Vertreter
sowie IDELUX das Collège des administrations. Die kommunalen Verteter haben eine Stimmenmehr¬
heit von neun zu sechs gegenüber dem Collège des administrations. Auch der Verwaltungsrat (conseil
s. Kap. 4.7.1
64 je ein Vertreter der lothringischen Regionalpräfektur sowie der Präfektur des Departement Meurthe-et-
Moselle
65 = Syndicat intercommunal KORD ALL („Kordall“ = lux. für „Komtal“ oder Tal der „Korn“ bzw. franz.
„Chiers“, s.o.)