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ihnen die Aufnahme als Bürger verweigert worden, weil sie
nicht katholisch waren, oder weil sie nicht genügend Geldmittel
zur Erwerbung der Bürgereigenschaft besassen.36)
b) Die Zünfte unter kurfürstlich-städtischer Verwaltung.
Die Mainzer Zünfte des 18. Jahrhunderts unterschieden
sich wesentlich von denen des Mittelalters. Es fehlte ihnen
ein für diese charakteristisches Merkmal: die Autonomie, in
der Autonomie das Wesen der Zunft erblicken zu wollen wäre
falsch und entspräche nicht den Tatsachen. Es haben sich
vielmehr im Laufe der Zeit mehrere Zunfttypen herausgebildet,
die sich nacheinander ablösten. Ihren Höhepunkt erreichte die
Zunftentwicklung in der Zunftform des Mittelalters. Wenn die
Zünfte „als autonome Körperschaften der Handwerker zur
Wahrung der gemeinsamen gewerblichen Interessen, denen
die Gewerbepolizei und die Gewerbegerichtsbarkeit über¬
tragen war“,37) definiert werden, so wird damit diese Ideal¬
form des Mittelalters bezeichnet. Diese Begriffsbestimmung
darf jedoch keine Anwendung auf die in den späteren Jahr¬
hunderten entstandenen Formen finden.
Ein kurzer geschichtlicher Rückblick möge die Entwick¬
lung der Zunftform in Mainz darlegen: Im 12. und 13. Jahr¬
hundert regierten in Mainz die Geschlechter. Die in den
Zünften vereinigten Bürger verlangten jedoch ebenfalls Auf¬
nahme in den Stadtrat und Teilnahme am Stadtregiment. Von
den Geschlechtern wurde diese Forderung abgelehnt, und so
erzwangen die Bürger mit Gewalt die Gleichberechtigung.
Durch den von sämtlichen Zünften und Handwerkern be¬
stätigten und Unterzeichneten „Friedebrief“ vom 24. November
133238) wurde dem „alten Rat von 29 Mitgliedern“ ein neuer
„von Gemeinde wegen“ mit ebensovielen Mitgliedern an
die Seite gestellt. Beide bildeten von nun an „den ganzen
Rat“. Ausserdem wurde bestimmt, dass in Zukunft alle Rats¬
ämter zur Hälfte von der einen und zur Hälfte von der anderen
Seite bestellt werden sollten.
Nach Einnahme der freien Reichsstadt Mainz durch den
Erzbischof Adolf von Nassau am 28. Oktober 1462 wurde dem
Handwerkerrat, dessen Unentschlossenheit viel zum Verderben
beigetragen hatte, seine wohlverbrieften Rechte genommen.
Die Zünfte wurden aufgelöst. Nach kurzer Zeit erstanden sie
36) Schrohe: Die Stadt Mainz unter Kurfürstlicher Verwaltung
(1462—1792) S. 171.
37) Kaizl: Der Kampf um Gewerbereform und Gewerbefreiheit in
Bayern 1799—1868 S. 4.
3S) Hartleb: Geschichte von Mainz und Umgegend S. 43 ff.