Full text: Das Mainzer Zunftwesen und die französische Herrschaft

HI. 
Das Mainzer Zunftwesen unter kur¬ 
fürstlicher und französischer Herrschaft. 
1. Die letzten Jahre des Mainzer Kurstaates. 
Unmittelbar nach der Einnahme von Mainz durch die 
Deutschen wurde durch eine Proklamation des Kurfürsten vom 
25. Juli 1793256) „die vorige Ordnung der Dinge“ wiederher¬ 
gestellt. An die Stelle der neugeschaffenen fränkischen Ein¬ 
richtungen trat wieder die alte kurfürstliche Verwaltung. Auch 
die Zünfte erstanden wieder in ihrer alten Form. Die Auto¬ 
nomie, die sie seit ihrer Auflösung vom 25. Februar 1793 be¬ 
sessen hatten, wurde ihnen genommen, sie traten wieder in 
das frühere Abhängigkeitsverhältnis zur kurfürstlichen Obrig¬ 
keit. Die Zunftmeister bedauerten diesen Verlust nicht. Sie 
wünschten unbedingte Beibehaltung der seitherigen Zunftver¬ 
fassung. Nur verbanden sie mit diesem Wunsche die Hoff¬ 
nung auf Revision der erlassenen Reformverordnungen und auf 
Anerkennung der alten Gerechtsamen als Belohnung für ihr 
mutvolles Verhalten in der schweren Zeit der Besetzung. Ob 
den Meistern bestimmte Zusagen gemacht worden waren, ist 
nicht zu ersehen. Es ist jedoch anzunehmen. 
Diese Hoffnung auf Annulierung der Reformdekrete ver- 
anlasste auch die Bürger eine Abordnung nach Aschaffenburg 
zu senden, um den Kurfürsten zur Rückkehr nach Mainz zu 
ersuchen. Der Deputation gehörten an: Stadthauptmann und 
Bierbrauer Dötzer, Handelsmann Philipp Gebhardt, Metzger¬ 
meister Klippel, Seilermeister Schüssler und Handelsmann 
Joh. Blasius Zulehner.257) Gerne entsprach Friedrich Karl 
Joseph dem Wunsche seiner treuen Untertanen. Am 9. No¬ 
25e) Klein: Geschichte S. 583 f. 
3B7) Privilegierte Mainzer Zeitung (7. August).
	        
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